July 20, 2026

IF26 Hydrogen Auction: Entwurf der Teilnahmebedingungen zur Konsultation veröffentlicht

Die Europäische Kommission hat den Entwurf der Teilnahmebedingungen (Draft Terms & Conditions, T&Cs) für die IF26 Hydrogen Auction veröffentlicht – die vierte Ausschreibung im Rahmen der European Hydrogen Bank. Der Start der Ausschreibung wird für Dezember 2026 erwartet. Vorgesehen ist ein Budget aus dem Innovation Fund von bis zu 500 Mio. Euro.

Die Entwurfsfassung der Teilnahmebedingungen befindet sich nun in der öffentlichen Konsultation. Stakeholder können ihre Rückmeldungen bis zum 24. August 2026 über die entsprechende EU-Umfrage einreichen. Die Ergebnisse der Konsultation fließen in die finalen Ausschreibungsbedingungen ein. Im Anschluss an die Konsultation wird zudem ein Webinar erwartet.

Die wichtigsten Änderungen im Entwurf der Teilnahmebedingungen

Der aktuelle Entwurf enthält nur wenige Änderungen gegenüber der vorherigen Ausschreibungsrunde. Diese könnten jedoch erhebliche Auswirkungen auf die Wettbewerbsbedingungen haben.

  • Kleineres Budget: Das Budget sinkt von 1,3 Mrd. Euro im Rahmen der IF25 Hydrogen Auction auf 500 Mio. Euro für die IF26 Hydrogen Auction.
  • Weniger Themenbereiche: Die IF26 Hydrogen Auction umfasst künftig zwei statt drei Themenbereiche:
    • RFNBO-Wasserstoff: 350 Mio. Euro
    • RFNBO bzw. elektrolytisch erzeugter CO₂-armer Wasserstoff: 150 Mio. Euro

Damit bestätigt die Europäische Kommission, dass erneuerbarer Wasserstoff weiterhin im Mittelpunkt der European Hydrogen Bank steht. Gleichzeitig bleibt elektrolytisch erzeugter CO₂-armer Wasserstoff Bestandteil der Ausschreibung.

  • Kategorie für maritime Anwendungen und Luftfahrt entfällt: Im Entwurf ist keine separate Kategorie für Projekte mit Abnehmern aus der Schifffahrt oder Luftfahrt mehr vorgesehen. Nach Angaben von CINEA stieß die Förderung von RFNBO-Wasserstoff in den bisherigen Ausschreibungen auf größeres Interesse, während sektorspezifische Abnehmeranforderungen für Projektentwickler weniger attraktiv waren. Projekte mit Abnehmern aus der Schifffahrt oder Luftfahrt konkurrieren künftig daher mit Projekten aus allen anderen Anwendungsbereichen. Möglicherweise hängt diese Änderung auch mit der Ankündigung von CINEA zusammen, einen separaten Förderaufruf für maritime Projekte außerhalb des Auktionsverfahrens zu veröffentlichen.
  • Neue Obergrenzen für die Förderung: Die maximale Fördersumme beträgt künftig 175 Mio. Euro je RFNBO-Projekt und 150 Mio. Euro je RFNBO- bzw. CO₂-armem Wasserstoffprojekt. Damit liegen die Obergrenzen deutlich unter denen der IF25 Hydrogen Auction, bei der sie sich noch am jeweiligen Themenbudget orientierten.

Die Förderung erfolgt weiterhin über einen festen Zuschlag je produziertem und zertifiziertem Kilogramm Wasserstoff. Die maximale Förderdauer beträgt unverändert zehn Jahre. Damit bleibt das Fördermodell gegenüber den bisherigen Hydrogen Auctions weitgehend unverändert.

 

Zentrale Regeln der Wasserstoffauktion bleiben bestehen

Die Projekte werden weiterhin ausschließlich über den gebotenen Förderpreis bewertet. Die Gebote werden vom niedrigsten zum höchsten Gebot gereiht. Für beide Themenbereiche gilt ein Höchstgebot von 4 Euro pro Kilogramm Wasserstoff. Die Ausschreibung bleibt einstufig und folgt weiterhin dem Pay-as-Bid-Prinzip.

Gefördert werden ausschließlich neue Wasserstoffproduktionskapazitäten. Die Mindestgröße eines Projekts beträgt weiterhin 5 MW Elektrolyseleistung an einem Standort. Eine virtuelle Bündelung mehrerer Standorte ist nicht zulässig. Die maximale Fördersumme liegt bei 175 Mio. Euro für Topic 1 und 150 Mio. Euro für Topic 2.

Ausgewählte Projekte müssen eine Fertigstellungsgarantie in Höhe von 8 % der maximalen Fördersumme hinterlegen. Unverändert bleiben auch die zentralen Meilensteine: Der Financial Close muss innerhalb von zweieinhalb Jahren nach Unterzeichnung der Fördervereinbarung erfolgen, die Inbetriebnahme spätestens fünf Jahre danach.

Der Entwurf hält zudem an den bestehenden Nachweispflichten fest. Antragsteller müssen eine belastbare Strategie für die Stromversorgung der geplanten Wasserstoffproduktion vorlegen. Für RFNBO-Wasserstoff müssen vorvertragliche Stromliefervereinbarungen mindestens 60 % des gesamten Strombedarfs während der Projektlaufzeit abdecken.

Auch der Nachweis der Wasserstoffabnahme bleibt ein zentraler Bestandteil der Bewerbung – unabhängig davon, dass es keine sektorspezifischen Anforderungen an die Abnehmer mehr gibt. Erforderlich sind Heads of Terms oder vergleichbare unterzeichnete Vorvereinbarungen für mindestens 60 % der geplanten Wasserstoffproduktion während der Projektlaufzeit. Vertikal integrierte Projekte können unter den im Entwurf beschriebenen Voraussetzungen stattdessen ein internes Reservierungsschreiben vorlegen.

 

Anforderungen an Elektrolyseure und Lieferketten bleiben bestehen

Auch die Anforderungen an resiliente Lieferketten bleiben bestehen. Mindestens 75 % der im Projekt eingesetzten Elektrolyseure müssen außerhalb der Volksrepublik China hergestellt werden. Für diesen Anteil gilt dieselbe Anforderung auch für die eingesetzten Stacks. Darüber hinaus bestehen Vorgaben zur Herkunft weiterer wesentlicher Komponenten.

Die Antragsteller müssen diese Anforderungen durch entsprechende Nachweise der Hersteller belegen, unter anderem zur Fertigung sowie zur Herkunft der Elektrolyseure und Stacks. Für erfolgreiche Projekte soll die geplante Herkunft der Elektrolyseure veröffentlicht und während der Projektumsetzung überprüft werden.

 

Auctions-as-a-Service wird fortgeführt

Der Auctions-as-a-Service (AaaS)-Mechanismus soll auch im Rahmen der IF26 Hydrogen Auction fortgeführt werden. Er ermöglicht EWR-Mitgliedstaaten, nationale Fördermittel über die europäische Ausschreibung einzusetzen und damit förderfähige Projekte im eigenen Land oder mit Wasserstofflieferungen in ihr Hoheitsgebiet zu unterstützen.

Mitgliedstaaten, die Auctions-as-a-Service nutzen möchten, müssen ihre Beteiligung bis September 2026 bei der Europäischen Kommission anmelden und ihren Finanzierungsbeitrag bis zum 1. November 2026 öffentlich bestätigen. Dadurch können zusätzliche Fördermöglichkeiten für Projekte entstehen, die im Wettbewerb erfolgreich abschneiden, aufgrund des begrenzten Innovation-Fund-Budgets jedoch keine Förderung erhalten.

 

Wie geht es weiter?

Die öffentliche Konsultation läuft bis zum 24. August 2026. Anschließend werden die eingegangenen Rückmeldungen in die finalen Ausschreibungsbedingungen eingearbeitet. Der Start der IF26 Hydrogen Auction wird derzeit für Ende 2026 erwartet und soll im Rahmen der Veröffentlichung des Innovation Fund 2026 erfolgen.

PNO Innovation verfolgt die weitere Entwicklung der IF26 Hydrogen Auction und informiert, sobald die finalen Teilnahmebedingungen veröffentlicht werden.

 

Profitieren Sie von unserer Erfahrung mit den Hydrogen Auctions des Innovation Fund

PNO Innovation unterstützt Sie bei den erforderlichen Berechnungen, der Strukturierung Ihres Antrags, der Erstellung überzeugender Antragsunterlagen sowie bei der Koordination des gesamten Bewerbungsprozesses. Darüber hinaus helfen wir Ihnen dabei, eine fundierte Gebotsstrategie für die jeweilige Ausschreibungsrunde zu entwickeln.

So können Sie eine Gebotsentscheidung treffen, die auf belastbaren Annahmen basiert – mit einem Förderpreis, der Ihre Erfolgschancen im Wettbewerb maximiert und gleichzeitig die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen Ihres Projekts berücksichtigt. Eine sorgfältige Vorbereitung und eine fundierte Bid Map sind dafür entscheidend.

Unsere Expertinnen und Experten haben in den vergangenen Jahren zahlreiche energieintensive Unternehmen und Konsortien erfolgreich bei der Antragstellung im Innovation Fund begleitet. Wenn Sie mehr über die IF26 Hydrogen Auction erfahren oder Ihre Bewerbung vorbereiten möchten, sprechen Sie uns gerne an.

 

Ihre Ansprechpartnerin

Barbara Bendaoud

Barbara Bendaoud

Senior Consultant

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