Juni 16, 2026

Update zur EEW-Förderung: Mehr Flexibilität bei der CO₂-Bilanzierung in Modul 4 Premium

Nicht gelistete Ressourcen können künftig unter bestimmten Voraussetzungen über geeignete Äquivalenzen berücksichtigt werden.

Zum 01.06.2026 wurde das Informationsblatt „CO₂-Faktoren“ der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) aktualisiert. Für Unternehmen, die im Rahmen von EEW Modul 4 Premium Ressourceneinsparungen berücksichtigen möchten, bringt die Aktualisierung eine wichtige Neuerung.

Einen allgemeinen Überblick zur Förderung finden Sie in unserem Artikel zur Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft.

 

Nicht gelistete Ressourcen: Äquivalenz kann möglich sein

Bisher war die Bilanzierung häufig schwierig, wenn eine eingesparte oder zusätzlich eingesetzte Ressource nicht direkt im Informationsblatt „CO₂-Faktoren“ aufgeführt war.

Mit der Aktualisierung können Unternehmen bei einem Mehr- oder Minderverbrauch einer nicht gelisteten Ressource nun unter bestimmten Voraussetzungen eine Äquivalenz zu einer gelisteten Ressource nutzen.

Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn eine Ressource chemisch ähnlich zu einer bereits gelisteten Ressource ist oder aus einem vergleichbaren Gewinnungs- bzw. Herstellungsprozess stammt.

 

Warum die Änderung relevant ist

Gerade in industriellen Prozessen setzen Unternehmen häufig Spezialmaterialien, Zwischenprodukte oder nicht standardisierte Ressourcen ein. Diese ließen sich bislang nicht immer eindeutig über die vorhandenen CO₂-Faktoren abbilden.

Die neue Regelung schafft hier mehr Spielraum. Unternehmen können Ressourceneinsparungen künftig unter bestimmten Voraussetzungen besser in der CO₂-Bilanzierung berücksichtigen. Das kann insbesondere interessant sein, wenn sie neben Energieeinsparungen auch Material- oder Rohstoffeinsparungen in einem EEW-Modul-4-Premium-Projekt geltend machen möchten.

 

Saubere Begründung bleibt Pflicht

Die neue Möglichkeit bedeutet jedoch nicht, dass Unternehmen CO₂-Faktoren frei schätzen können. Entscheidend bleibt, dass sie die gewählte Äquivalenz fachlich nachvollziehbar begründen und dokumentieren.

Unternehmen sollten daher frühzeitig prüfen, ob sie eine nicht gelistete Ressource über eine geeignete Vergleichsressource abbilden können und welche Nachweise dafür erforderlich sind.

 

Mehr Spielraum, aber klare Anforderungen

Die Aktualisierung des Informationsblatts „CO₂-Faktoren“ kann die Antragstellung in EEW Modul 4 Premium erleichtern, wenn Unternehmen relevante Ressourceneinsparungen erzielen.

Vor allem bei komplexen Produktionsprozessen oder Spezialmaterialien eröffnet die Änderung zusätzliche Möglichkeiten. Gleichzeitig bleibt eine belastbare fachliche Herleitung der gewählten Äquivalenz entscheidend.

Sie planen ein Projekt im Rahmen von EEW Modul 4 Premium oder möchten prüfen, ob Ressourceneinsparungen förderfähig abgebildet werden können? Wir unterstützen Sie bei der Einordnung der neuen Regelung und bei der Vorbereitung einer belastbaren Antragstellung.

Lassen Sie prüfen, ob Ihr Vorhaben von der neuen Regelung profitieren kann.

 

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