September 08, 2026

Tiefengeothermie: Förderung für Exploration und erste Bohrungen

Die Explorationsinitiative unterstützt die Entwicklung neuer Geothermieprojekte bis zur ersten Bohrung

Tiefengeothermie kann Wärme ganzjährig und unabhängig von Witterungsbedingungen bereitstellen. Das macht sie interessant für Wärmenetze, kommunale Versorger und Unternehmen mit hohem Wärmebedarf. Auch bei der Dekarbonisierung industrieller Prozesswärme kann Geothermie eine Rolle spielen.

Doch bevor ein neuer Standort erschlossen werden kann, sind erhebliche Vorleistungen notwendig. Geologische Daten müssen ausgewertet, der Untergrund erkundet und geeignete Erschließungskonzepte entwickelt werden. Spätestens bei seismischen Untersuchungen und ersten Bohrungen steigen die Investitionen deutlich.

Mit der Explorationsinitiative Geothermie fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) diese frühe Entwicklung von Tiefengeothermieprojekten – von standortspezifischen Vorstudien über die geophysikalische Exploration bis zur ersten Bohrung.

 

Nächster Stichtag: 31. Oktober 2026

Für 2026 sind vier Einreichungsstichtage vorgesehen: der 31. Januar, 30. April, 31. August und 31. Oktober.

Der 31. Oktober ist damit der letzte Stichtag in diesem Jahr.

Interessierte Unternehmen und kommunale Versorger sollten daher jetzt prüfen, ob ihr Projekt die Voraussetzungen erfüllt und die notwendigen Vorarbeiten rechtzeitig abgeschlossen werden können.

 

Förderung setzt bereits vor der eigentlichen Exploration an

Nicht jedes Geothermieprojekt beginnt mit einer Bohrung. Häufig muss zunächst geklärt werden, ob ein Standort technisch und wirtschaftlich für die weitere Entwicklung infrage kommt.

Dafür können standortspezifische Vorstudien gefördert werden. Betrachtet werden unter anderem die lokale Energieversorgung, vorhandene geologische Daten, mögliche Erschließungs- und Nutzungskonzepte sowie Risiken, Kosten, Zeitplanung und Genehmigungsfragen.

Aus unserer Sicht ist diese frühe Phase besonders wichtig. Eine belastbare Vorstudie schafft nicht nur die Grundlage für weitere Explorationsmaßnahmen. Sie hilft auch bei der Entscheidung, ob die nächsten, deutlich kostenintensiveren Projektschritte sinnvoll sind.

 

Von der Seismik bis zur ersten Bohrung

Ist ein Standort ausreichend untersucht, kann die Förderung auch die weitere Exploration umfassen. Dazu zählen beispielsweise geophysikalische Untersuchungen wie seismische Messungen, der Erwerb ergänzender Bestandsdaten und eine erste Erkundungs- oder Erschließungsbohrung.

Im Fokus stehen offene geothermische Systeme in Deutschland mit Zieltiefen ab 400 Metern, in der Regel hydrothermale Dubletten. Mit der Explorationsinitiative können erstmals auch petrothermale Systeme gefördert werden.

Auch Wärmekaskadierung, saisonale Überschusswärme und Speicher können in die Projekte einbezogen werden.

So können bereits vor einer größeren Investitionsentscheidung wichtige Unsicherheiten über den Standort geklärt werden.

 

Drei Fördermodule mit unterschiedlichen Schwerpunkten

Die Explorationsinitiative umfasst drei Fördermodule:

Modul 1: standortspezifische Vorstudien
Modul 2: Erkundung und Exploration bis hin zur ersten Bohrung
Modul 3: wissenschaftliche Begleitmaßnahmen

Für Modul 2 muss eine Vorstudie entsprechend den Anforderungen von Modul 1 vorliegen. Projekte in Modul 3 können Vorhaben aus Modul 2 wissenschaftlich begleiten, aber auch als eigenständige Projekte in Kombination mit anderen Explorationstätigkeiten umgesetzt werden.

Welches Modul infrage kommt, hängt damit vor allem vom konkreten Vorhaben und den geplanten Explorationsmaßnahmen ab.

 

Was ist bei weiterführenden Explorationsprojekten zu beachten?

Der Förderaufruf richtet sich insbesondere an Unternehmen der Energiewirtschaft und kommunale Unternehmen. Im Fokus stehen Verbundprojekte unter Führung eines gewerblichen Partners oder Anwenders, ergänzt durch wissenschaftliche Partner wie Hochschulen oder Forschungseinrichtungen.

Für Projekte in Modul 2 gelten zusätzliche Voraussetzungen. Neben einer Vorstudie muss bereits eine nutzbare Abnahmestruktur mit Leitungsinfrastruktur und entsprechender Wärmenachfrage vorhanden sein. Außerdem ist eine Aufsuchungserlaubnis für das betreffende Erlaubnisfeld erforderlich.

Vor einer Einreichung sollte daher geklärt sein:

  • Welche geologischen Daten liegen bereits vor?
  • Liegt eine geeignete Vorstudie vor?
  • Wie konkret ist das Erschließungs- und Nutzungskonzept?
  • Sind Wärmenachfrage und notwendige Infrastruktur vorhanden?
  • Welche Genehmigungen und Erlaubnisse liegen bereits vor?

Diese Punkte geben einen ersten Anhaltspunkt dafür, wie weit das Projekt entwickelt ist und welche Voraussetzungen vor einer Antragstellung noch geschaffen werden müssen.

 

Wir unterstützen Sie bei der Vorbereitung

Sie planen ein Tiefengeothermieprojekt und möchten prüfen, ob Ihr Vorhaben für die Förderung infrage kommt?

PNO Innovation unterstützt Sie dabei, die Förderfähigkeit und den aktuellen Stand Ihres Vorhabens zu bewerten, die passende Förderstrategie festzulegen und die Einreichung vorzubereiten.

Sprechen Sie mit uns über Ihr Geothermieprojekt.

 

Ihr Ansprechpartner

Dr. Stephan Kröner

Dr. Stephan Kröner

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