Software Sprint fördert innovative Open-Source-Projekte
Am 1. Oktober 2026 startet die nächste Bewerbungsrunde für den Software Sprint. Bis zum 30. November 2026 können Entwickler und Entwicklerinnen ihre Projekte einreichen. Gefördert werden innovative Open-Source-Lösungen aus den Bereichen Datensicherheit und Software-Infrastruktur. Einzelpersonen können bis zu 47.500 Euro, Teams bis zu 95.000 Euro erhalten.
Der Software Sprint wird über den Prototype Fund umgesetzt. Gefragt sind keine gewöhnlichen Softwareprojekte. Die technische Lösung muss über den bestehenden Stand hinausgehen, etwa weil ein Problem bislang nicht gelöst ist oder dafür ein neuer technischer Ansatz entwickelt werden muss.
Dazu zählen zum Beispiel neue Werkzeuge für Entwickler, Lösungen für Datenschutz und IT-Sicherheit oder Softwarekomponenten, auf denen andere Anwendungen aufbauen können.
Neben der technischen Innovation spielt auch der gesellschaftliche Nutzen eine Rolle. Die Ergebnisse müssen als Open Source veröffentlicht werden und sollen damit auch anderen Entwickler zur Verfügung stehen.
Das Programm richtet sich an Einzelpersonen und Teams mit maximal vier Personen. Einzelpersonen müssen ihren Wohnsitz in Deutschland haben und selbstständig beziehungsweise freiberuflich tätig sein oder für die Projektlaufzeit von ihrem Arbeitgeber freigestellt werden. Teams schließen sich nach erfolgreicher Bewerbung zu einer GbR mit Sitz in Deutschland zusammen.
Unternehmen, Hochschulen, Vereine und andere Institutionen können sich nicht bewerben.
Die reguläre Förderung läuft über sechs Monate. Für ausgewählte Projekte gibt es anschließend eine viermonatige Second Stage. Hier geht es weniger um die technische Weiterentwicklung als um Verbreitung, Nutzbarkeit und die langfristige Perspektive des Projekts.
Eine neue App oder die Weiterentwicklung bestehender Standardsoftware reicht für eine Förderung nicht aus. Entscheidend ist die technische Neuerung.
Wer sich bewerben möchte, sollte daher klar beschreiben können, welches technische Problem gelöst werden soll, was am gewählten Ansatz neu ist und warum bestehende Lösungen dafür nicht ausreichen. Hinzu kommen der Open-Source-Ansatz und der gesellschaftliche Nutzen des Projekts.
Unternehmen können sich für den Software Sprint nicht bewerben. Innovative Softwareentwicklung kann für sie trotzdem förderfähig sein.
Dabei ist weniger entscheidend, dass am Ende eine Software entsteht. Wichtiger ist, was während der Entwicklung technisch gelöst werden muss. Müssen beispielsweise neue Algorithmen entwickelt oder technische Unsicherheiten überwunden werden? Müssen verschiedene Lösungswege erprobt werden, weil zu Beginn noch nicht klar ist, ob und wie das angestrebte Ergebnis erreicht werden kann? Dann kann ein Softwareprojekt Forschungs- und Entwicklungscharakter haben.
In solchen Fällen kommen andere Förderprogramme oder auch die Forschungszulage infrage. Welche Möglichkeit passt, hängt vom Projekt, vom Unternehmen und vom geplanten Entwicklungsprozess ab.
Sie entwickeln eine neue Softwarelösung und möchten wissen, ob Ihr Projekt förderfähig ist? Sprechen Sie uns an. Wir prüfen mit Ihnen, welche Fördermöglichkeiten für Ihr Vorhaben infrage kommen.
Alexander Kinder
Experte für regionale und nationale Fördermittel
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