Das BMFTR fördert neue Forschungsansätze für E-Fuels und CCU-basierte Vorprodukte bis zum Proof of Concept.
E-Fuels spielen vor allem dort eine Rolle, wo eine direkte Elektrifizierung schwierig ist. Dazu zählen insbesondere die Luft- und Schifffahrt sowie weitere Anwendungen mit hohen Anforderungen an Energiedichte, Reichweite und Speicherfähigkeit.
Mit einer neuen Förderrichtlinie nimmt das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) nun die Technologien in den Blick, die dafür künftig benötigt werden. Im Mittelpunkt stehen neue Herstellungsverfahren, Prozesse und Komponenten, deren Machbarkeit zunächst im Labor nachgewiesen werden soll. Für Unternehmen aus der Chemie- und Prozesstechnik, der E-Fuel-Entwicklung oder dem CCU-Umfeld kann die Ausschreibung damit interessant sein.
Projektskizzen können bis zum 30. November 2026 eingereicht werden.
Die Förderung setzt in einer frühen Entwicklungsphase an: Gefördert werden risikoreiche Forschungs- und Entwicklungsprojekte bis TRL3. Ziel ist der Nachweis der Machbarkeit im Labor als Grundlage für die weitere technologische Entwicklung.
Gesucht werden Ansätze, die einen deutlichen technologischen Fortschritt versprechen. Das kann beispielsweise ein neues Herstellungsverfahren für strom- und wasserstoffbasierte E-Fuels sein, ein neuer Katalysator oder ein verbessertes Reaktorkonzept. Auch innovative Prozessketten, Komponenten und neue Ansätze zur Prozessführung kommen infrage.
Kohlenstoffabscheidung und -nutzung kann dabei ebenfalls eine Rolle spielen. Förderfähig sind entsprechende Technologien und Vorprodukte, wenn sie für die Herstellung der E-Fuels benötigt werden. Die schwer vermeidbaren CO₂-Emissionen beispielsweise aus der Kalk-, Stahl- oder Zementherstellung, können dabei berücksichtigt werden.
Auch wenn die Förderung bei TRL 3 endet, sollte die weitere Entwicklung bereits mitgedacht werden. Die Projekte sollen eine klare Anwendungs- und Transferperspektive zeigen. Eine Beteiligung von Unternehmen ist daher ausdrücklich erwünscht.
Für Unternehmen kann die Ausschreibung daher besonders interessant sein, wenn eine neue Technologie bereits grundsätzlich vorhanden ist, für den nächsten Entwicklungsschritt aber noch grundlegende Forschungsfragen beantwortet werden müssen.
Antragsberechtigt sind Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Unternehmen, kommunale Einrichtungen und weitere Rechtspersonen. Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Für Unternehmen richtet sich die Förderquote nach der Art der Forschungsarbeiten: Bei industrieller Forschung sind grundsätzlich bis zu 50% der beihilfefähigen Kosten möglich. Unter bestimmten Voraussetzungen, beispielsweise für KMU oder bei einer wirksamen Zusammenarbeit, können die Förderquoten erhöht werden – auf bis zu 80%. Nichtwirtschaftliche Forschungsvorhaben von Hochschulen und Forschungseinrichtungen können individuell mit bis zu 100% gefördert werden.
Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der ersten Stufe wird eine Projektskizze beim Projektträger Jülich eingereicht.
Bei der Bewertung geht es u. a. um die Innovationshöhe, die Qualität und Realisierbarkeit des Ansatzes, die Kompetenzen der Projektpartner sowie die erwartete wissenschaftliche, wirtschaftliche und gesellschaftliche Wirkung. Auch der weitere Entwicklungsweg und Ideen zur künftigen Verwertung fließen in die Bewertung ein.
Sie möchten einschätzen, ob Ihre Projektidee zur neuen Förderung passt? Wir unterstützen Sie bei der Einordnung Ihres Vorhabens und bei der Antragstellung.
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Ariane Kroker
Senior Consultant
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