Vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft gibt es eine neue Förderbekanntmachung. Darüber will das Ministerium FuE-Projekte fördern, die einen Beitrag zu einer nachhaltigeren Ernährung von Verbrauchern leisten können. Interessiert? Der nächste Schritt zur Antragstellung ist ganz einfach: Sprechen Sie uns jetzt an!
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Unter nachhaltiger Ernährung versteht das BMEL einen Ernährungsstil mit möglichst positiven Auswirkungen auf Gesundheit, Ökologie, Ökonomie und das Soziale. Übergeordnetes Ziel einer nachhaltigen Ernährung ist es, die Erde dauerhaft generationengerecht zu bewirtschaften und Lebensmittel wertzuschätzen. Die Lebenssituation der heutigen Generation soll verbessert werden, ohne gleichzeitig die Lebenssituation künftiger Generationen zu gefährden.
Das Ministerium möchte Projekte fördern, die sich mindestens einem der folgenden Schwerpunkte zuordnen lassen.
Die Projekte sollen eine hohe Praxisrelevanz haben. Die Innovationen können technischer oder auch nicht-technischer Natur (Methoden, Konzepte etc.) sein.
Es werden Einzelvorhaben gefördert und auch Kooperationsprojekte mit mehreren Partnern. Antragsberechtigt sind Unternehmen und Startups mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland. Hochschulen und Forschungseinrichtungen sind im Rahmen von Projekten mit substanzieller Wirtschaftsbeteiligung antragsberechtigt.
Für Unternehmen ist ein Fördersatz von max. 50% auf die zuwendungsfähigen Kosten realistisch.
Das Antragsverfahren ist zweistufig und startet mit der Einreichung einer Projektskizze bis spätestens zum 28.02.23. Wird diese Skizze positiv evaluiert, muss anschließend noch ein förmlicher Förderantrag eingereicht werden.
Sie wollen diese Förderung beantragen? Der nächste Schritt ist ganz einfach: Sprechen Sie uns jetzt an!
14/07/2025
14/05/2025
13/05/2025
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