Eureka unterstützt internationale Innovationsprojekte mit Japan. Für deutsche Unternehmen und Forschungseinrichtungen stehen Zuschüsse in ausgewählten Digitaltechnologien bereit.
Wer gemeinsam mit einem Partner in Japan an einer neuen Technologie forscht, kann dafür eine aktuelle Förderchance nutzen: Die Eureka-Ausschreibung „Globalstars Japan 2026“ unterstützt internationale Forschungs- und Entwicklungsprojekte mit klarer Verwertungsperspektive. Sie richtet sich an Unternehmen sowie an Forschungseinrichtungen und Hochschulen, die gemeinsam mit Unternehmen neue Lösungen entwickeln wollen.
Für deutsche Antragsteller ist zu beachten: Während die internationale Ausschreibung viele Technologiebereiche abdeckt, konzentriert sich die deutsche Förderung auf Cybersicherheit, Kommunikationstechnologien, Künstliche Intelligenz (KI) und Software-Engineering.
Die internationale Einreichungsfrist endet am 20. Januar 2027. Nationale Förderverfahren sind ab dem 26. April 2027 vorgesehen; ein Projektstart wird ab August 2027 erwartet.
Im Mittelpunkt stehen kooperative F&E-Projekte, aus denen innovative Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen hervorgehen sollen. Die Ergebnisse müssen eine nachvollziehbare Perspektive für die wirtschaftliche Verwertung bieten. Gefördert werden zivile Vorhaben mit Bezug zu KI, Quantentechnologien, Robotik, Halbleiter, neue Materialien, Energie- und Umwelttechnologien sowie ausgewählte biotechnologische Anwendungen. Ausgeschlossen sind Projekte im Zusammenhang mit Kernenergie, pharmazeutischer Entwicklung und der Entwicklung regenerativmedizinischer Produkte.
Entscheidend für deutsche Partner ist: Die thematische Offenheit des Gesamtaufrufs bedeutet nicht, dass alle diese Bereiche auch aus deutschen Fördermitteln finanziert werden. An dieser Stelle unterscheiden sich internationale Förderlogik und nationale Förderfähigkeit.
Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) unterstützt deutsche Projektpartner in den Bereichen Cybersicherheit und Kommunikationstechnologien sowie bei KI und innovativen Ansätzen, Methoden und Werkzeugen des Software-Engineerings. Voraussetzung ist, dass die Zusammenarbeit mit Japan einen nachweisbaren Zusatznutzen gegenüber einem rein nationalen Projekt bietet.
Infrage kommen unter anderem
Die Vorhaben müssen zu den einschlägigen deutschen Forschungsprogrammen und strategischen Zielsetzungen passen.
Für deutsche KMU sind Zuschüsse von bis zu 60 Prozent der förderfähigen Projektkosten vorgesehen. Große Unternehmen können bis zu 40 Prozent erhalten. Für Forschungseinrichtungen und Hochschulen sind bis zu 100 Prozent möglich. Hochschulen können gegebenenfalls eine Projektpauschale geltend machen; dies muss im Antrag dargestellt werden. Die konkrete Förderung richtet sich nach der nationalen Prüfung und der Einordnung der einzelnen Projektaktivitäten.
Für deutsche Beteiligte nennt die Ausschreibung ausdrückliche Ausschlüsse. Dazu gehören etwa die Entwicklung von KI-Hardware sowie KI-Anwendungen in Medizin, Personalwesen, Marketing oder Kundenservice. Auch Predictive Maintenance, zivile Sicherheit und Pflegerobotik sind von der deutschen Förderung ausgenommen. Anwendungslastige oder interdisziplinäre Vorhaben müssen zudem einen eigenständigen Beitrag zur KI-Forschung leisten.
Japan ist bei Globalstars 2026 der verbindliche internationale Kooperationspartner. Mindestens ein Unternehmen aus Japan und ein Unternehmen aus einem beteiligten Eureka-Land müssen im Konsortium vertreten sein. Deutsch-japanische Zweierkonsortien sind ebenso möglich wie größere Partnerschaften mit weiteren Ländern.
Neben Deutschland beteiligen sich Österreich, Belgien (Flandern), Kanada, Estland, Frankreich, Israel, Litauen, Luxemburg, Singapur, Südkorea, Spanien, die Schweiz, die Türkei und das Vereinigte Königreich. Keine einzelne Organisation und kein Land darf mehr als 70 Prozent des gesamten Projektbudgets verantworten. Zusätzliche Partner müssen die jeweiligen nationalen Förderbedingungen erfüllen.
Die Zusammenarbeit ist in einem internationalen Förderprojekt immer sinnvoll, wenn sich technologische Kompetenzen ergänzen und beide Seiten die Projektergebnisse weiterentwickeln oder verwerten wollen. Besonders überzeugend sind Vorhaben, bei denen der Mehrwert der Zusammenarbeit auf Arbeitspaketebene nachvollziehbar ist. Die japanische Seite verfügt über eine eigene Förderstelle für junge, forschungsintensive Unternehmen. Damit kann die Kooperation auf beiden Seiten finanziell unterlegt werden – allerdings nach unterschiedlichen nationalen Regeln.
Die japanische Förderstelle NEDO fördert japanische Start-ups und KMU mit bis zu zwei Dritteln ihrer anrechenbaren F&E-Kosten, höchstens jedoch mit 100 Millionen Yen je Projekt. Antragsberechtigt sind nicht börsennotierte japanische Unternehmen mit einer F&E-Ausgabenquote von mindestens fünf Prozent des Nettoumsatzes und wissenschaftlicher Projektleitung in Japan. Grundsätzlich richtet sich das Angebot an Unternehmen, deren Gründung maximal zehn Jahre zurückliegt.
Größere japanische Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen können als Unterauftragnehmer oder gemeinsame Forschungspartner mitwirken. Der japanische Antrag ist bis zum 20. Januar 2027 einzureichen.
Die Bewerbung erfolgt zunächst für das gesamte internationale Konsortium über das Eureka-Portal. Dafür wird ein gemeinsamer Antrag in englischer Sprache erstellt. Jeder Partner ergänzt die erforderlichen Angaben.
Für die deutsche Beteiligung ist zusätzlich eine Projektskizze auf Deutsch erforderlich. Sie darf maximal zwölf DIN-A4-Seiten umfassen und soll die technologischen Ziele, den Stand von Wissenschaft und Technik, die Partner und Arbeitspakete, die Planung und das vorläufige Budget erläutern.
Erfahrungsgemäß sollten Antragsteller insbesondere den internationalen Zusatznutzen und die spätere Verwertung möglichst konkret ausarbeiten, da diese Aspekte häufig ausschlaggebend für die Bewertung sind.
Eureka prüft die formale Förderfähigkeit und bewertet das gemeinsame Vorhaben. Im Erfolgsfall erhält das Projekt ein Eureka-Label. Anschließend entscheiden die zuständigen nationalen Förderstellen nach ihren Regeln. In einer Konsortialvereinbarung müssen die Zusammenarbeit, Rechte an Ergebnissen und deren Verwertung sorgfältig geregelt sein.
Ein überzeugender Antrag verbindet drei Perspektiven: wissenschaftlich-technische Qualität, wirtschaftlichen Nutzen und eine belastbare Umsetzung. Die Gutachter bewerten Innovationshöhe und technisches Risiko, achten auf einen realistischen Arbeits- und Kostenplan sowie auf die Kompetenzen der Partner. Genauso wichtig sind Marktbedarf, Wettbewerbsvorteile und ein plausibler Weg zur späteren Nutzung der Ergebnisse. In der Praxis scheitern gute Technologien häufig nicht an der Innovationshöhe, sondern an einer unzureichend beschriebenen Markt- und Verwertungsstrategie.
Für deutsch-japanische Projekte kommt eine weitere Frage hinzu: Warum lässt sich das Vorhaben gerade in dieser Partnerschaft besser umsetzen? Wer den Kompetenzgewinn, die Verteilung der Entwicklungsaufgaben und die gemeinsame Verwertung präzise beschreibt, macht den internationalen Mehrwert nachvollziehbar – allgemeine Aussagen zur Internationalisierung reichen dafür in der Regel nicht aus.
Bei Globalstars Japan müssen die internationale Projektidee und die nationalen Förderbedingungen ineinandergreifen. PNO Innovation unterstützt Sie dabei, frühzeitig Klarheit über die Förderfähigkeit zu gewinnen und die Antragstellung strukturiert vorzubereiten. Wir prüfen die Passfähigkeit Ihres Vorhabens, identifizieren potenzielle Förderrisiken frühzeitig, unterstützen bei der Konsortial- und Partnersuche und arbeiten mit Ihnen an einem schlüssigen Projektkonzept.
Bei Bedarf begleiten wir Sie auch nach der Bewilligung im Projektmanagement und beim Fördermittel-Compliance-Management.
Sie haben bereits einen japanischen Technologiepartner oder möchten ein bestehendes Forschungsnetzwerk für ein gemeinsames Projekt nutzen? Lassen Sie uns prüfen, ob Globalstars Japan 2026 dafür der passende Förderrahmen ist und welche Schritte auf deutscher Seite erforderlich sind.
Ariane Kroker
Senior Consultant
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