Neue Fördermöglichkeiten für deutsch-britische Forschungsprojekte durch ZIM und Innovate UK.
Deutschland und das Vereinigte Königreich schreiben zum fünften Mal gemeinsam Forschungs- und Entwicklungsprojekte aus. Die Ausschreibung eröffnet innovativen Unternehmen neue Möglichkeiten zur Zusammenarbeit. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) und Innovate UK unterstützen grenzüberschreitende Kooperationen. Im Fokus stehen neue Produkte, Verfahren und technische Dienstleistungen mit hohem Marktpotenzial.
Die Ausschreibung richtet sich besonders an kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Gemeinsam mit internationalen Partnern können sie technologische Innovationen vorantreiben und neue Märkte erschließen. Im Mittelpunkt stehen drei Zukunftsfelder: Clean Energy, Life Sciences und Engineering Biology.
Die Einreichungsfrist endet am 1. Dezember 2026.
In Deutschland läuft die Förderung über das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM). Britische Partner nutzen die Förderung durch Innovate UK.
Unternehmen aus beiden Ländern bündeln in gemeinsamen, wirtschaftsgetriebenen Forschungs- und Entwicklungsprojekten ihre technologischen Kompetenzen. Voraussetzung ist die Beteiligung mindestens eines deutschen und eines britischen KMU, die rechtlich voneinander unabhängig sind. Außerdem können weitere Unternehmen und Forschungseinrichtungen mitwirken, sofern sie die jeweiligen nationalen Förderbedingungen erfüllen.
Dabei erfolgt die Finanzierung über die nationalen Förderprogramme. Für britische Projektpartner stehen Zuschüsse zwischen 100.000 und 350.000 britischen Pfund pro Projekt zur Verfügung. Die vorgesehene Projektlaufzeit beträgt 12 bis 24 Monate.
Die Partner nutzen ihre technologischen Kompetenzen gemeinsam. Zugleich erhalten sie Zugang zu neuen Partnernetzwerken, Wertschöpfungsketten und Absatzmärkten.
Während das deutsche ZIM grundsätzlich technologieoffen ausgerichtet ist, konzentriert sich die aktuelle britische Ausschreibung auf drei strategische Schwerpunkte:
In diesen Feldern können technologieorientierte KMU, Forschungseinrichtungen und industrielle Anwender gemeinsam Projekte entwickeln. Besonders interessant sind Vorhaben, bei denen sich die Kompetenzen beider Länder ergänzen. So können neue Lösungen entstehen, die sich wirtschaftlich verwerten lassen.
Neben der technologischen Entwicklung spielt die spätere wirtschaftliche Nutzung der Ergebnisse eine wichtige Rolle.
Entscheidend ist nicht allein der technologische Innovationsgrad. Die Fördergeber erwarten außerdem einen nachvollziehbaren Marktbedarf und eine überzeugende Verwertungsstrategie. Auch der Mehrwert der internationalen Zusammenarbeit muss klar erkennbar sein. Auf britischer Seite erwarten die Fördergeber insbesondere eine realistische Markteinführungsstrategie. Diese soll den Markteintritt innerhalb von zwei bis drei Jahren nach Projektabschluss vorsehen.
Damit eignet sich die Ausschreibung vor allem für Unternehmen, die bereits eine konkrete Technologie- oder Produktidee verfolgen. Für die Weiterentwicklung benötigen sie zusätzliche Kompetenzen, industrielle Partner oder technologische Ressourcen.
Die internationale Kooperation kann außerdem helfen, Entwicklungsrisiken zu teilen, neue Anwendungsmöglichkeiten zu erschließen und den späteren Markteintritt vorzubereiten.
Aus unserer Sicht sind drei Aspekte für die erfolgreiche Entwicklung eines deutsch-britischen Förderprojekts besonders wichtig.
Ein überzeugendes Konsortium benötigt mehr als formal förderfähige Unternehmen. Entscheidend sind komplementäre Kompetenzen, klar definierte Aufgaben und ein gemeinsames wirtschaftliches Interesse an den Projektergebnissen. Die frühzeitige Einbindung geeigneter Technologiepartner, Forschungseinrichtungen und potenzieller Endanwender schafft hierfür eine wichtige Grundlage.
Technologische Neuheit, Marktbedarf und wirtschaftliche Verwertung müssen nachvollziehbar miteinander verknüpft werden. Insbesondere die Rolle jedes Partners und der konkrete Mehrwert der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit sollten deutlich herausgearbeitet werden.
Da deutsche und britische Partner ihre Anträge bei unterschiedlichen Förderstellen einreichen, müssen Projektziele, Arbeitspläne, Budgets und Verwertungsstrategien konsistent aufeinander abgestimmt werden. Eine frühzeitige gemeinsame Antragsplanung reduziert Abstimmungsaufwand und vermeidet vermeidbare formale Risiken.
Die aktuelle Ausschreibung ermöglicht technologieorientierten KMU, internationale Innovationspartnerschaften aufzubauen und ihre Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten auszubauen.
PNO Innovation bringt Erfahrung in der Begleitung deutsch-britischer Förderprojekte mit. Unsere erfahrenen Förderexperten in Deutschland und Großbritannien kennen beide nationalen Förderlandschaften. Damit können wir Antragsteller länderübergreifend unterstützen.
Ein Beispiel aus der Praxis: Vor zwei Jahren begleiteten PNO Innovation GmbH und PNO UK gemeinsam einen Förderantrag. Dieser deutsch-britische Antrag im Bereich Life Sciences war erfolgreich.
Dank unserer Netzwerke in beiden Ländern unterstützen wir Unternehmen bei der Suche nach geeigneten Kooperationspartnern. Außerdem stellen wir Kontakte zu potenziellen Endanwendern, Forschungseinrichtungen und weiteren Technologiepartnern her.
Unsere deutschen und britischen Teams begleiten Projekte von der ersten Bewertung der Idee bis zur abgestimmten Antragstellung. Das umfasst auch die Konsortialbildung und die strategische Positionierung.
Unser Fazit: Wer eine innovative Technologie entwickelt und internationale Partner sucht, sollte die aktuelle deutsch-britische Ausschreibung prüfen. Entscheidend sind eine überzeugende Projektidee, das passende Konsortium und eine frühzeitig abgestimmte Förderstrategie.
Sie möchten prüfen, ob Ihre Projektidee zur aktuellen deutsch-britischen Ausschreibung passt? Oder suchen Sie geeignete Kooperationspartner in Deutschland oder Großbritannien?
Dr. Michael Hagn und die Teams von PNO Innovation in Deutschland und Großbritannien unterstützen Sie bei der Prüfung Ihrer Fördermöglichkeiten. Außerdem helfen wir Ihnen bei der internationalen Partnersuche und der Vorbereitung eines wettbewerbsfähigen Förderantrages.
Einreichungsfrist: 1. Dezember 2026
Weiterführende Informationen
Dr. Michael Hagn
Senior Consultant
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