Neue Antragsvoraussetzungen eröffnen mehr Forschenden die Chance auf Förderung
Die Ausschreibung für die ERC Consolidator Grants 2027 ist geöffnet. Anträge können bis zum 12. Januar 2027 eingereicht werden. Durch die erweiterten Antragsvoraussetzungen haben nun deutlich mehr Forschende die Möglichkeit, eine Förderung durch den Europäischen Forschungsrat (ERC) zu beantragen.
Mit einem Budget von 618,5 Millionen Euro sollen voraussichtlich 296 Projekte gefördert werden. Die Consolidator Grants unterstützen Forschende dabei, ihr eigenständiges Forschungsprofil weiterzuentwickeln und ambitionierte Projekte der Pionierforschung umzusetzen.
Eine der wichtigsten Neuerungen im ERC-Arbeitsprogramm 2027 ist die Erweiterung des Zeitfensters für Consolidator Grants von bisher 7 bis 12 auf 5 bis 15 Jahre nach der Promotion.
Für die Ausschreibung 2027 können damit Forschende einen Antrag stellen, die ihre Promotion zwischen dem 1. Januar 2012 und dem 31. Dezember 2021 erfolgreich abgeschlossen haben, sofern sie die weiteren Voraussetzungen erfüllen. Wie bisher sind unter bestimmten, entsprechend nachzuweisenden Umständen Verlängerungen möglich, beispielsweise aufgrund von Elternzeit, Krankheit oder klinischer Weiterbildung.
Die neuen Regelungen tragen den unterschiedlichen wissenschaftlichen Karrierewegen in verschiedenen Fachdisziplinen und Ländern stärker Rechnung. Gleichzeitig eröffnen sie Forschenden neue Möglichkeiten, die nach den bisherigen Kriterien keinen Consolidator Grant beantragen konnten.
Durch die erweiterten Zeitfenster überschneiden sich die Antragsvoraussetzungen für Starting und Consolidator Grants nun deutlich stärker. Forschende, deren Promotion zwischen 5 und 10 Jahren zurückliegt, können grundsätzlich für beide Förderlinien infrage kommen.
Damit gewinnt die Wahl der passenden Förderlinie an Bedeutung. Entscheidend sind insbesondere die jeweilige Karrierestufe, das wissenschaftliche Profil und das geplante Forschungsvorhaben.
Für 2027 gilt zudem eine neue Beschränkung: Forschende dürfen grundsätzlich nur einen Antrag für einen Starting, Consolidator, Advanced oder Synergy Grant einreichen. Ausnahmen gelten für Anträge, die als nicht zulässig eingestuft werden.
Darüber hinaus können Forschende im Laufe ihrer wissenschaftlichen Karriere jeweils höchstens einen Starting Grant und einen Consolidator Grant erhalten. Auch mögliche Wiedereinreichungsbeschränkungen aufgrund früherer ERC-Begutachtungen sollten berücksichtigt werden.
Die neuen Regelungen bieten zusätzliche Chancen, machen aber auch eine frühzeitige Prüfung der individuellen Antragsvoraussetzungen und eine sorgfältige Vorbereitung wichtig.
PNO Innovation unterstützt Forschende während des gesamten ERC-Antragsprozesses – von der Prüfung der Antragsvoraussetzungen und der Entwicklung des wissenschaftlichen Konzepts über die kritische Durchsicht des Antrags bis hin zur Vorbereitung auf das ERC-Interview.
Wenn Sie einen ERC Consolidator Grant 2027 beantragen möchten, kontaktieren Sie unsere ERC Excellence Group unter erc@pnoinnovation.com. Gerne besprechen wir mit Ihnen Ihr Forschungsvorhaben und wie wir Sie bei der Antragstellung unterstützen können.
Karin Rosenits
Senior Consultant
Kontakt aufnehmen
Sophie Rau
Expert Consultant
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