Vereinfachte Förderregeln, neue Förderzugänge und stärkere Unterstützung von Investitionen ab 2026
Zum 1. Januar 2026 tritt eine umfassende Reform der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) in Kraft. Der neu ausgerichtete Koordinierungsrahmen erleichtert den Förderzugang deutlich und setzt neue Schwerpunkte auf Produktivitätssteigerung, Transformation und Fachkräftesicherung. Davon profitieren insbesondere Unternehmen und Kommunen in strukturschwachen Regionen.
Die GRW wurde deutlich verschlankt.
Ergebnis: mehr Transparenz und reduzierter administrativer Aufwand für Antragsteller und Förderstellen.
Investitionen können künftig auch dann gefördert werden, wenn sie zu einer Steigerung der Arbeitsproduktivität um mindestens 10 Prozent führen. Eine zusätzliche Arbeitsplatzschaffung ist in diesem Fall nicht erforderlich, sofern die Beschäftigung oder die Gesamtbruttolohnsumme stabil bleibt. Damit öffnet sich die GRW stärker für Modernisierungs-, Effizienz- und Standortsicherungsinvestitionen.
Für kleine und mittlere Unternehmen gelten bis zum 31. Dezember 2028 erleichterte Fördervoraussetzungen.
reicht aus, um die Förderkriterien zu erfüllen. Zusätzlich können künftig auch gebrauchte Wirtschaftsgüter in die Förderung einbezogen werden.
In Regionen mit starkem Bevölkerungsrückgang wird ein neu geschaffener Ausbildungsplatz bei der Erfüllung der Fördervoraussetzungen wie zwei Dauerarbeitsplätze angerechnet. Damit setzt die GRW gezielte Anreize für Ausbildung und langfristige Fachkräftesicherung in besonders betroffenen Regionen.
Der bisher nach Branchen differenzierte Förderzugang wurde abgeschafft.
Unternehmen sind grundsätzlich förderfähig, sofern sie nicht unter die im Koordinierungsrahmen der GRW definierten Ausschlussregelungen fallen.
Bestimmte Wirtschaftszweige sind von der Förderung ausgeschlossen. Welche Wirtschaftszweige hiervon betroffen sind, ist verbindlich im Koordinierungsrahmen geregelt und wird anhand der Klassifikation der Wirtschaftszweige WZ 2025 geprüft.
Die GRW stärkt die kommunale Entwicklung von Industrie und Gewerbeflächen deutlich. Kommunen können bis Ende 2028 Fördersätze von bis zu 90 Prozent erhalten. Erstmals ist zudem der kommunale Grunderwerb anteilig förderfähig. Ziel ist es, Flächenentwicklungen zu beschleunigen und Kommunen finanziell zu entlasten.
Künftig werden auch Investitionen in Transformations- und Netto-Null-Technologien stärker über die GRW unterstützt. Zusätzlich werden die Fördermöglichkeiten für Innovationscluster sowie für Erprobungs- und Versuchsinfrastrukturen verbessert. Damit werden wichtige Grundlagen für eine zukunftsfähige wirtschaftliche Entwicklung in den Regionen geschaffen.
Die inhaltlichen Neuerungen gelten bundesweit. Die konkrete Ausgestaltung der Förderpraxis erfolgt jedoch auf Landesebene.
Nun liegt es an den Bundesländern, die bundeseinheitlich beschlossenen Neuerungen in ihre jeweiligen Förderrichtlinien zu überführen und im Laufe des Jahres 2026 umzusetzen. Erst dann wird sich zeigen, wie die erweiterten Fördermöglichkeiten konkret in der Praxis angewendet werden.
Name: Albert Leibhan
E-Mail: Albert.Leibhan@pnoinnovation.com
24/02/2026
17/02/2026
12/02/2026
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