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Vom Bundesverkehrsministerium gibt es einen neuen Förderaufruf in Sachen Wasserstoff. Das Ministerium will Elektrolyseanlagen fördern, die Wasserstoff für Mobilitätszwecke erzeugen. Dafür stehen bis zu 80 Mio. EUR zur Verfügung.
Der neue Förderaufruf ist Teil des bis 2026 laufenden Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie Phase II. Fördergegenstand ist die Errichtung von Elektrolyseuren mit einer elektrischen Mindestleistung der Gesamtanlage von 1 Megawatt. In Verbindung mit der Anlage kann auch die notwendige Transportinfrastruktur zum Verbraucher gefördert werden (z.B. Trailer, Pipelines).
Die Anlage muss zu 100% mit elektrischem Strom aus regenerativen Energiequellen betrieben werden. Auch die folgenden Punkte müssen im Förderantrag dargestellt werden und sind für die Bewilligung wichtig:
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und des Privatrechts sowie natürliche Personen, soweit sie wirtschaftlich tätig sind. Der Fördersatz hat eine Höhe von max. 45% auf die zuwendungsfähigen Kosten. Die Förderung kann bis zum 28.04.2023 beantragt werden.
Sie wollen diese Förderung beantragen? Der nächste Schritt ist ganz einfach: Sprechen Sie uns jetzt an!
28/04/2026
23/04/2026
22/04/2026
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