Können Unternehmen und Startups die Forschungszulage auch noch für bereits laufende oder abgeschlossene Projekte beantragen?
Eigentlich muss man ja immer erst einen Antrag in einem beliebigen Förderprogramm stellen, bevor man mit einem Projekt oder einer Aktivität starten darf. Das gilt natürlich auch für Innovationsförderprogramme wie KMU-innovativ und ZIM.
Bei der Forschungszulage ist das aber ganz anders: Man kann sie auch noch für bereits laufende oder abgeschlossene Projekte beantragen. Die dürfen allerdings nicht vor dem 02.01.2020 an den Start gegangen sein.
Über die Forschungszulage können innovative Unternehmen und Startups eine siebenstellige Summe pro Jahr für Forschung und Entwicklung bekommen. Dabei kann es um Hightech gehen, muss es aber nicht. Denn die Forschungszulage ist eine Breitenförderung, die möglichst viele Unternehmen erreichen soll. Deshalb gibt es sie auch für innovative Ideen aus klassischen Branchen.
Alles, was Sie sonst noch über die FZulG wissen müssen, erfahren Sie auf unserer FAQ-Seite.
Werfen Sie zusammen mit PNO doch einmal einen Blick auf Ihre abgeschlossenen oder laufenden FuE-Arbeiten. Darunter sind vielleicht Projekte, für die Sie nachträglich die Forschungszulage beantragen können.
Das kann sich lohnen, denn über die Forschungszulage gibt es 25% Zulage auf die anrechenbaren Personalkosten in einem FuE-Projekt. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können sogar 35% Zulage bekommen. Außerdem gibt es die Zulage auch für FuE-Aufträge an Dritte.
Interessiert? Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre E-Mail.
31/03/2026
25/03/2026
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