Wenn Sie die Forschungszulage für das Jahr 2021 noch sichern möchten, ist jetzt allerhöchste Zeit. Die Einreichung ist nur noch sehr kurze Zeit möglich. Sie befinden sich praktisch im letzten Moment, um die Förderung für 2021 zu retten.
Am schnellsten lässt sich derzeit die Auftragsforschung einreichen, da die erforderlichen Unterlagen wie Rechnungen und Verträge in den meisten Fällen bereits vollständig vorhanden sind. Damit Sie sofort starten können, sollten Sie außerdem prüfen, ob Ihr Unternehmen bei ELSTER registriert ist. Falls dies noch nicht der Fall ist, empfehlen wir, die Registrierung unverzüglich vorzunehmen.
Wir unterstützen Sie beim vollständigen und korrekten Ausfüllen der Unterlagen für die Bescheinigungsstelle und für ELSTER. In einem kostenlosen Erstgespräch prüfen wir innerhalb von 30 Minuten, ob sich eine Einreichung Ihrer Forschungszulage lohnt.
Die Forschungszulage kann nur vier Jahre rückwirkend beantragt werden. Für das Förderjahr 2021 endet die Frist am 31. Dezember 2025. Ab 2026 können keine Anträge mehr für dieses Jahr gestellt werden.
Bis zum 28. März 2024 gilt zudem noch die frühere Regelung mit einer Bemessungsgrundlage von 4 Millionen Euro pro Jahr, einer Förderquote von 25 Prozent und 60 Prozent anrechenbaren Kosten bei externer Forschung. Seitdem haben sich die Rahmenbedingungen deutlich verbessert. Daher lohnt es sich, nicht nur die Frist für 2021 zu nutzen, sondern auch die Potenziale der Folgejahre zu prüfen.
Name: Albert Leibhan
E-Mail: Albert.Leibhan@pnoinnovation.com
31/03/2026
25/03/2026
23/03/2026
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