Klimaschutzverträge (CO2-Differenzverträge)

50 Milliarden Fördermittel für Unternehmen, die auf klimafreundliche Produktion setzen

Was sind Klimaschutzverträge (KSV)?

Klimaschutzverträge helfen Unternehmen, ihre Produktion umweltfreundlicher zu machen. Die Klimaschutzverträge (heute CO2-Differenzverträge) richten sich an energieintensive Industrieunternehmen, die ihre Produktionsprozesse transformieren und CO₂-Emissionen nachhaltig senken möchten und zugleich als Instrument zur Absicherung gegen Preisrisiken dienen.
Klimaschutzverträge sind ein Förderinstrument des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE). Sie unterstützen Unternehmen der energieintensiven Branchen – wie Chemie, Zellstoff und Papier, Primärstahl, Metalle, Zement, Kalk, Keramik, Glas und Gips – beim Umstieg auf klimafreundliche Produktionsverfahren.
Der Bund gleicht über Differenzverträge (Carbon Contracts for Difference, CCfD) die Mehrkosten (CAPEX & OPEX) aus, die durch klimaneutrale Technologien im Vergleich zu konventionellen Verfahren entstehen. Ziel ist es, die Dekarbonisierung der Industrie wirtschaftlich attraktiv zu machen, etwa durch den Einsatz von grünem Wasserstoff, erneuerbarer Prozesswärme oder CO₂-Abscheidung (CCUS).
Die Klimaschutzverträge bieten erhebliche finanzielle Vorteile und schaffen langfristige Planungssicherheit für Unternehmen, die in klimafreundliche Produktionsverfahren investieren.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt über ein Auktionsverfahren. Dabei werden die Projekte mit den geringsten Kosten pro eingesparter Tonne CO₂ ausgewählt. Unternehmen geben ein Gebot pro Tonne CO₂ ab, das ihre Investitions- und Betriebskosten (CAPEX und OPEX) berücksichtigt. Dieses Gebot zeigt, welchen CO₂-Preis sie für eine wettbewerbsfähige, klimafreundliche Produktion benötigen. Der Staat zahlt die Differenz zwischen dem tatsächlichen CO₂-Preis und dem Gebotspreis. Zuschläge erhalten die günstigsten Gebote, bis das Förderbudget ausgeschöpft ist (sogenannter „Cut-off-Preis“).

  • Die Zuschläge erfolgen ausschließlich wettbewerblich nach der Förderkosteneffizienz, das heißt es gibt keine feste Förderquote.
  • Die Verträge laufen bis zu 15 Jahre und gleichen pro Jahr die Differenz zwischen Marktpreisen (z. B. CO₂, Energie) und vertraglich festgelegten Referenzparametern aus
  • Bei Kostenvorteilen sind Rückzahlungen an den Bund vorgesehen.

Klimaschutzverträge im Überblick

Gesamtbudget Gesamtbudget

50 Mrd. € über 15 Jahre; im 2. Gebotsverfahren ca. 6 Mrd. €

Mindestfördersumme Mindestfördersumme

Der Mindestschwellenwert liegt bei einer Fördersumme von maximal 15 Mio €. Damit sollen ausschließlich große, skalierbare Industrieprojekte unterstützt werden.

Förderfähige Kosten Förderfähige Kosten

Berücksichtigt werden Investitions- und Betriebskosten (CAPEX & OPEX), die im Vergleich zu konventionellen Verfahren entstehen.

Förderquote Förderquote

Keine feste Förderquote; die Förderung kann in der Praxis bis zu 100 % der beihilfefähigen Mehrkosten erreichen; Maßgeblich ist die Förderkosteneffizienz (€/t CO₂e)

Antragsfristen Antragsfristen

Zwei Schritte: 1) Vorverfahren 2026 – Anmeldung bis 01.12.2025, 2) Gebotsverfahren ab Anfang 2026 (Frist 4 Monate); Gebote sind 6 Monate nach Fristende bindend; Einreichung digital via easy-Online

Kumulierung Kumulierung

Zulässig, wenn kein Kumulierungsverbot besteht. Bereits bewilligte Förderungen sind im Gebotspreis zu berücksichtigen; nachträglich bewilligte Förderungen werden von der Auszahlung abgezogen

Förderbedingungen Förderbedingungen

Produktionsstandort in Deutschland; Referenzsystem > 5 kt CO₂/Jahr; Verfahren mit mind. 60 % CO₂-Reduktion ab dem 3. Jahr nach Inbetriebnahme; 90 % CO₂-Reduktion in den letzten 12 Monaten; Operativer Beginn bis spätestens 2031, Verlängerung möglich; max. Fördersumme ab. 15 Mio. €

Projektart Projektart

Transformative Produktionsverfahren: Umbau oder Neubau klimafreundlicher Industrieanlagen. Förderfähig sind u. a. Projekte mit Nutzung von grünem oder CO₂-armem Wasserstoff, Elektrifizierung industrieller Prozesse, CCU/S-Vorhaben sowie Dekarbonisierung von Industriedampf-Systemen; auch sektorübergreifende Verbundprojekte

Zielgruppe Zielgruppe

Energie- und emissionsintensive Industrien (Stahl, Chemie, Zement, Glas, Papier, NE-Metalle); Abfallverbrennungsanlagen mit Zwischenprodukten; Industriedampfprojekte; Einzelunternehmen oder Konsortien (z. B. Produktions- und Abscheideanlagen gemeinsam)

Gut zu wissen

Das vorbereitende Verfahren ist mit der Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 06.10.2025 gestartet. Abgabefrist für die Einreichung ist der 01.12.2025. Nach einer formalen Prüfung (keine Prüfung auf Förderfähigkeit) folgt dann als nächster Schritt die Zulassung zum Gebotsverfahren. Es gilt zu beachten, dass:

  • verschiedene Technologielösungen für die Dekarbonisierung einer Anlage pro Antrag eingereicht werden können und
  • bei einer Zulassung keine Plicht zur Abgabe eines Gebots besteht.

Das Gebotsverfahren beginnt mit der Veröffentlichung des Förderaufrufs. Es können zwar mehrere Anträge für unterschiedliche Vorhaben eingereicht werden, jedoch kann pro Vorhaben nur ein Förderantrag gestellt werden. Die Einreichung erfolgt elektronisch über das easy-Online Portal.

Was sind die wichtigsten Änderungen gegenüber des ersten Gebotsverfahren?

  • Die Mindestgröße der Vorhaben wurde auf 5 kt/Jahr reduziert
  • Flexibilisierung der Kumulierung. Die Kumulierung ist möglich, sofern kein Kumulierungsverbot im jeweiligen Aufruf gilt.
  • Die Bauphase von 36 Monaten verlängert sich auf realistische 48-60 Monate
  • Es gibt nun mehr Flexibilität bei Abweichung von geplanter zu absoluter THG, sowie bei Produktionsmengen und Energieträgern.
  • Eine Einreichung von CCU/S- Verfahren ist nun möglich
  • Industriedampf kann gefördert werden

  • Ein reiner Wechsel des Energieträgers (Fuel Switch) ist nicht förderfähig. Es müssen zusätzlich technische Änderungen im Produktionsprozess erfolgen.
  • Auszahlung der Fördermittel: Die Auszahlung erfolgt im Jahr nach dem operativen Projektbeginn.
  • Für das KSV-Programm ist voraussichtlich eine neue Programmarchitektur (Gebotsverfahren 2026) geplant, die auf dem Feedback der Industrie basiert.

  • Teilnahmevoraussetzung für das Gebotsverfahren 2026.
  • Dient der formalen Prüfung der Voranträge und der Zuordnung zu passenden Referenzsystemen.
  • Unternehmen erhalten Feedback zur Förderfähigkeit.
  • Begleitet durch Webinare, Q&A-Sessions und schriftliche Rückmeldungen des Projektträgers (PtJ).

  • Start mit Veröffentlichung des Förderaufrufs.
  • Gebote werden nach Förderkosteneffizienz bewertet.
  • Nur vollständige Anträge innerhalb der Frist werden berücksichtigt.
  • Zuschlag erfolgt durch Zuwendungsbescheid, der gleichzeitig den Vertragsschluss (KSV) darstellt.

  • Operativer Beginn: spätestens 48 Monate nach Bestandskraft, bei Infrastrukturprojekten bis 60 Monate.
  • Vertragslaufzeit: 15 Jahre ab Betriebsstart.
  • Monitoringpflichten: Jährlicher Emissions- und Energieeffizienzbericht bis 30. April.
  • Auszahlung: nach jährlicher Prüfung innerhalb von 30 Tagen; Quartalsabschläge möglich.
  • Pflichten: Nachweis von CO₂-Einsparungen, Berichtspflichten, Meldepflichten bei Änderungen.

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