50 Milliarden Fördermittel für Unternehmen, die auf klimafreundliche Produktion setzen
Klimaschutzverträge helfen Unternehmen, ihre Produktion umweltfreundlicher zu machen. Die Klimaschutzverträge (heute CO2-Differenzverträge) richten sich an energieintensive Industrieunternehmen, die ihre Produktionsprozesse transformieren und CO₂-Emissionen nachhaltig senken möchten und zugleich als Instrument zur Absicherung gegen Preisrisiken dienen. Klimaschutzverträge sind ein Förderinstrument des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE). Sie unterstützen Unternehmen der energieintensiven Branchen – wie Chemie, Zellstoff und Papier, Primärstahl, Metalle, Zement, Kalk, Keramik, Glas und Gips – beim Umstieg auf klimafreundliche Produktionsverfahren. Der Bund gleicht über Differenzverträge (Carbon Contracts for Difference, CCfD) die Mehrkosten (CAPEX & OPEX) aus, die durch klimaneutrale Technologien im Vergleich zu konventionellen Verfahren entstehen. Ziel ist es, die Dekarbonisierung der Industrie wirtschaftlich attraktiv zu machen, etwa durch den Einsatz von grünem Wasserstoff, erneuerbarer Prozesswärme oder CO₂-Abscheidung (CCUS). Die Klimaschutzverträge bieten erhebliche finanzielle Vorteile und schaffen langfristige Planungssicherheit für Unternehmen, die in klimafreundliche Produktionsverfahren investieren.
Wie funktioniert die Förderung?
Die Förderung erfolgt über ein Auktionsverfahren. Dabei werden die Projekte mit den geringsten Kosten pro eingesparter Tonne CO₂ ausgewählt. Unternehmen geben ein Gebot pro Tonne CO₂ ab, das ihre Investitions- und Betriebskosten (CAPEX und OPEX) berücksichtigt. Dieses Gebot zeigt, welchen CO₂-Preis sie für eine wettbewerbsfähige, klimafreundliche Produktion benötigen. Der Staat zahlt die Differenz zwischen dem tatsächlichen CO₂-Preis und dem Gebotspreis. Zuschläge erhalten die günstigsten Gebote, bis das Förderbudget ausgeschöpft ist (sogenannter „Cut-off-Preis“).
Das vorbereitende Verfahren ist mit der Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 06.10.2025 gestartet. Abgabefrist für die Einreichung ist der 01.12.2025. Nach einer formalen Prüfung (keine Prüfung auf Förderfähigkeit) folgt dann als nächster Schritt die Zulassung zum Gebotsverfahren. Es gilt zu beachten, dass:
Das Gebotsverfahren beginnt mit der Veröffentlichung des Förderaufrufs. Es können zwar mehrere Anträge für unterschiedliche Vorhaben eingereicht werden, jedoch kann pro Vorhaben nur ein Förderantrag gestellt werden. Die Einreichung erfolgt elektronisch über das easy-Online Portal.
Was sind die wichtigsten Änderungen gegenüber des ersten Gebotsverfahren?
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