Die Forschungszulage (FZul) ist eine steuerliche Förderung für Forschung und Entwicklung (F&E), die Unternehmen in Deutschland zu mehr Investitionen in innovative Projekte anregen soll. Ziel der Forschungszulage ist es, F&E-Tätigkeiten zu belohnen und die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen im Vergleich zu anderen EU-Ländern mit ähnlichen Steueranreizen zu stärken.
Die gesetzliche Grundlage bildet das Forschungszulagengesetz (FZulG), das seit dem 1. Januar 2020 in Kraft ist. Fördermittelgeber ist das Bundesministerium der Finanzen (BMF), wobei die Förderung über eine Steuerverrechnung erfolgt. Damit bietet die Forschungszulage einen planbaren und unbürokratischen Anreiz, um Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten in Deutschland zu fördern.
So können Unternehmen die Forschungszulage beantragen:
Der Prozess, um die Forschungszulage zu beantragen, besteht aus zwei Schritten:
Wie die steuerliche Förderung funktioniert:
Die Forschungszulage ist ein steuerlicher Verrechnungsbetrag, der auf die festgesetzte Körperschaftsteuer (bzw. Einkommensteuer) angerechnet wird. Dabei spielt es keine Rolle, ob und für welches Jahr tatsächlich Körperschaftsteuer anfällt. Die Forschungszulage kann unabhängig davon geltend gemacht werden.
Mit der Forschungszulage können sich Unternehmen folgende Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten fördern lassen:
Die Grundlagenforschung umfasst theoretische oder experimentelle Arbeiten mit dem Ziel, neues Wissen zu schaffen, ohne dabei eine konkrete Anwendung im Blick zu haben. Sie ist der Anfangspunkt jedes Innovationsprozesses und bewegt sich typischerweise im Bereich der TRL 1 bis 2, also von der reinen Beobachtung wissenschaftlicher Prinzipien bis zur Formulierung eines technologischen Konzepts. In dieser Phase steht der Erkenntnisgewinn im Vordergrund: Es wird untersucht, ob und wie ein bestimmter Wirkmechanismus, ein Verfahren oder eine Methode überhaupt funktionieren könnte. Die Forschungszulage ist in diesem Bereich thematisch vollständig offen. Entscheidend ist, dass das Vorgehen systematisch und ergebnisoffen ist und auf die Gewinnung neuen Wissens abzielt.
Die industrielle Forschung beschreibt gezielte Forschungsaktivitäten, die auf die Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen ausgerichtet sind, die jedoch noch nicht marktreif sind. Sie bewegt sich im Bereich der TRL 3 bis 5. Hier werden erste Prototypen oder Teilkomponenten entworfen, getestet und validiert – etwa im Labor oder in einer kontrollierten Umgebung. Diese Phase ist durch ein höheres Maß an Zielorientierung geprägt, aber weiterhin mit erheblichen technologischen Unsicherheiten verbunden. Typische Beispiele sind Machbarkeitsstudien, Konzeptvalidierungen oder die Erprobung neuer Materialien, Algorithmen oder Konstruktionsprinzipien. Für die Forschungszulage ist wesentlich, dass die industrielle Forschung über den Stand der Technik hinausgeht und ein wissenschaftlich-technisches Risiko besteht, das nur durch experimentelles Vorgehen und systematische Tests gelöst werden kann.
Die experimentelle Entwicklung schließlich umfasst Tätigkeiten, die auf die Entwicklung neuer oder wesentlich verbesserter Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen abzielen. Sie ist näher an der Markteinführung und bewegt sich in den TRL-Stufen 6 bis 8, also dort, wo Prototypen und Demonstratoren in einer realistischen oder produktionsnahen Umgebung getestet und optimiert werden. Ziel ist es, die technische Funktionsfähigkeit zu belegen, offene Entwicklungsfragen zu klären und ein ausgereiftes System für die spätere Serienfertigung vorzubereiten. Entscheidend ist auch hier, dass weiterhin technologische Unsicherheiten bestehen, die durch experimentelles Vorgehen adressiert werden. Tätigkeiten, die ausschließlich der Serienfertigung, Zertifizierung oder Vermarktung dienen, sind nicht förderfähig.
Die Technologiereifegrade (TRLs) zeigen, wie weit eine Technologie oder Entwicklung von der ersten Idee bis zur Markteinführung fortgeschritten ist.
Für die Forschungszulage gelten Projekte als förderfähig, wenn sie sich zwischen TRL 1 und TRL 8 bewegen. Der TRL 9 ist nicht förderfähig, da das Produkt bereits marktreif und vollständig im Einsatz ist.
TRL 1: Beobachtung erster wissenschaftlicher Prinzipien TRL 2: Formulierung des technologischen Konzepts TRL 3: Nachweis der Machbarkeit im Labor TRL 4: Validierung von Komponenten im Labor TRL 5: Überprüfung in einer relevanten Umgebung TRL 6: Erprobung eines Prototyps in realen Bedingungen TRL 7: Demonstration des Systems in der Praxis TRL 8: Test und Qualifizierung des fertigen Systems TRL 9: Marktreifes System im Einsatz
Die Frascati Kriterien sind die Grundlage für die Bewertung, ob ein Projekt als Forschung und Entwicklung (F&E) im Sinne der Forschungszulage gilt. Sie wurden von der OECD im Frascati Handbuch definiert und werden auch von der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) bei der Prüfung angewendet.
Ein Projekt ist neuartig, wenn im Rahmen der Arbeiten neues Wissen entsteht. Für Unternehmen bedeutet das, dass die Erkenntnisse für das eigene Unternehmen oder die Branche neu sind. Sie müssen nicht weltweit einzigartig sein, dürfen aber nicht auf reinen Nachahmungen oder Kopien beruhen. Damit grenzt sich Forschung und Entwicklung deutlich von Anpassungsarbeiten ab.
Forschung und Entwicklung ist immer eine kreative Tätigkeit. Sie zielt darauf ab, neue Ideen, Verfahren oder Anwendungen zu entwickeln, die über bekannte Lösungen hinausgehen. Dieses Kriterium ist erfüllt, wenn im Projekt eigene, originelle Ansätze verfolgt oder bestehende Methoden auf neue Weise kombiniert werden.
Es geht um Unsicherheit in Bezug auf das Ergebnis oder den Weg dorthin. Es muss unklar sein, ob das Ziel erreicht werden kann oder welche Lösung zum Erfolg führt. Eine wissenschaftliche oder technische Ungewissheit unterscheidet F&E von Routineaufgaben. Keine Ungewissheit liegt vor, wenn das Ergebnis bereits vorhersehbar ist oder nur bekannte Verfahren angewendet werden.
Ein F&E-Projekt ist planmäßig aufgebaut. Es folgt einem klaren Ablauf, umfasst definierte Arbeitsschritte, Zuständigkeiten und eine nachvollziehbare Dokumentation. Es hat ein festgelegtes Ziel und ein zugeordnetes Budget.
Die Ergebnisse müssen nachvollziehbar und wiederholbar sein. Dazu gehört eine ausreichende Dokumentation, die den Ablauf, die Methoden und die Erkenntnisse beschreibt. So können andere Fachleute die Arbeitsschritte nachvollziehen oder wiederholen.
Diese Frage beantworten wir Ihnen im Rahmen einer kostenlosen Prüfung der Förderfähigkeit Ihres Forschungs- und Entwicklungsprojektes.
Wir bewerten dabei, ob Ihr Vorhaben die Anforderungen der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) erfüllt.
Hinweis: Für das Jahr 2021 kann die Forschungszulage noch bis zum 31. Dezember 2025 steuerlich angesetzt werden.
Die Forschungszulage bietet Unternehmen in Deutschland eine einfache Möglichkeit, Forschung und Entwicklung steuerlich fördern zu lassen. Sie steht allen Branchen und Unternehmensgrößen offen und ist unabhängig vom Markterfolg eines Projekts.
Die Förderung ist planungssicher und transparent. Große Unternehmen können 25 Prozent ihrer förderfähigen Kosten zurückerhalten, kleine und mittlere Unternehmen sogar bis zu 35 Prozent. Auch bereits laufende und abgeschlossene Projekte, die nicht länger als vier Jahre zurückliegen, können berücksichtigt werden.
Die Forschungszulage stärkt die Innovationskraft, senkt Kosten in der Entwicklung und schafft finanzielle Spielräume für neue Ideen, ganz ohne Wettbewerbsverfahren und mit klaren gesetzlichen Vorgaben.
Wir unterstützen Ihr Unternehmen bei der Forschungszulage, indem wir Projekte auf Förderfähigkeit prüfen und die Antragsstellung übernehmen. Wir helfen Ihnen zudem bei der rechtssicheren Dokumentation. Dies hilft Ihnen die Forschungszulage effizient und risikofrei zu beantragen und abzurufen.
Wir prüfen Ihr Vorhaben anhand der FRASCATI-Kriterien und Ihrer Voraussetzungen für die spätere rechtskonforme Projektabrechnung.
Wir stellen Ihnen alle Templates für einen effizienten Abruf der Forschungszulage über §5 FZulG zur Verfügung und beraten Sie während des gesamten Prozesses. Vorhandene Dokumentation wird auf Revisionssicherheit geprüft. Große Verbundunternehmen profitieren von unserem koordinierten Ansatz.
Wir stellen Ihnen alle Templates für einen effizienten Abruf der FZul über §5 FZulG zur Verfügung und beraten Sie während des gesamten Prozesses. Vorhandene Dokumentation wird auf Revisionssicherheit geprüft. Große Verbundunternehmen profitieren von unserem koordinierten Ansatz.
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