Forschungszulage

Ab 2026 steigt die jährliche Forschungszulage auf bis zu 3 Mio. Euro für große Unternehmen und 4,2 Mio. Euro für KMU.

Die Forschungszulage (FZul) ist eine steuerliche Förderung für Forschung und Entwicklung (F&E), die Unternehmen in Deutschland zu mehr Investitionen in innovative Projekte anregen soll. Ziel der Forschungszulage ist es, F&E-Tätigkeiten zu belohnen und die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen im Vergleich zu anderen EU-Ländern mit ähnlichen Steueranreizen zu stärken.

Die gesetzliche Grundlage bildet das Forschungszulagengesetz (FZulG), das seit dem 1. Januar 2020 in Kraft ist. Fördermittelgeber ist das Bundesministerium der Finanzen (BMF), wobei die Förderung über eine Steuerverrechnung erfolgt. Damit bietet die Forschungszulage einen planbaren und unbürokratischen Anreiz, um Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten in Deutschland zu fördern.

So können Unternehmen die Forschungszulage beantragen:

Der Prozess, um die Forschungszulage zu beantragen, besteht aus zwei Schritten:

  1. Antrag auf Bescheinigung bei der BSFZ (Bescheinigungsstelle Forschungszulage):
    Für jedes F&E-Vorhaben (Projekt) muss eine Bescheinigung beantragt werden. Die BSFZ prüft, ob das Projekt die Kriterien für Forschung und Entwicklung erfüllt, und stellt bei positiver Bewertung eine Bescheinigung aus.
  2. Abruf der Forschungszulage beim Finanzamt: Nach Erhalt der positiven Bescheinigung ist die Forschungszulage rückwirkend je Wirtschaftsjahr beim Finanzamt zu beantragen, das die Förderung anschließend steuerlich anrechnet.

Wie die steuerliche Förderung funktioniert:

Die Forschungszulage ist ein steuerlicher Verrechnungsbetrag, der auf die festgesetzte Körperschaftsteuer (bzw. Einkommensteuer) angerechnet wird. Dabei spielt es keine Rolle, ob und für welches Jahr tatsächlich Körperschaftsteuer anfällt. Die Forschungszulage kann unabhängig davon geltend gemacht werden.

Forschungszulage im Überblick

Gesamtbudget Gesamtbudget

Die Forschungszulage ist eine unbegrenzte Steuersubvention und nicht im Bundehaushalt budgetiert.

Zielgruppe Zielgruppe

Gewerbliche Unternehmen aller Art mit Sitz in Deutschland unabhängig von der konkreten Steuerlast.

Projektart Projektart

F&E-Projekte, Grundlagenforschung, industrielle Forschung, experimentelle Entwicklung (Prototypen- und Pilotanalgenbau, Produktentwicklung), TRL 1-8.

Förderfähige Kosten Förderfähige Kosten

Förderfähige Kosten sind Arbeitgeberbruttolöhne, Auftragsforschungen im EWR und Abschreibungen auf bewegliche Güter des Anlagevermögens. Zusätzlich wird ab 2026 eine Gemeinkostenpauschale von 20 % auf die förderfähigen Kosten eingeführt.

Förderquote Förderquote

KMU erhalten 35 % und alle anderen Unternehmen 25 % der förderfähigen Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 10 Mio. Euro pro Jahr. Ab 2026 steigt der Höchstbetrag auf 12 Mio. Euro pro Wirtschaftsjahr.

FZul-Maximum FZul-Maximum

KMU können maximal 3,5 Mio. Euro pro Jahr erhalten, alle anderen Unternehmen 2,5 Mio. Euro. Ab 2026 steigt der Betrag auf 4,2 Mio. Euro für KMU und 3 Mio. Euro für alle anderen Unternehmen an.

Deadline Beantragung Deadline Beantragung

Keine Frist für die Beantragung einer Bescheinigung, aber eine 4-Jahres-Frist für die Anerkennung durch das Finanzamt – für 2021 also bis Ende 2025.

Fördermittelart Fördermittelart

Die FZul ist für Kapitalgesellschaften über die Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) geregelt und nicht De-minimis-relevant. Es handelt sich um eine Steuergutschrift in Form einer nachträglichen Erstattung.

Veröffentlichung Veröffentlichung

FZul-Vorhaben müssen nicht vermarktet werden oder überhaupt erfolgreich sein. Ergebnisse unterliegen keiner Veröffentlichungspflicht.

Förderfähige Aktivitäten

Mit der Forschungszulage können sich Unternehmen folgende Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten fördern lassen:

1. Grundlagenforschung

Die Grundlagenforschung umfasst theoretische oder experimentelle Arbeiten mit dem Ziel, neues Wissen zu schaffen, ohne dabei eine konkrete Anwendung im Blick zu haben. Sie ist der Anfangspunkt jedes Innovationsprozesses und bewegt sich typischerweise im Bereich der TRL 1 bis 2, also von der reinen Beobachtung wissenschaftlicher Prinzipien bis zur Formulierung eines technologischen Konzepts. In dieser Phase steht der Erkenntnisgewinn im Vordergrund: Es wird untersucht, ob und wie ein bestimmter Wirkmechanismus, ein Verfahren oder eine Methode überhaupt funktionieren könnte. Die Forschungszulage ist in diesem Bereich thematisch vollständig offen. Entscheidend ist, dass das Vorgehen systematisch und ergebnisoffen ist und auf die Gewinnung neuen Wissens abzielt.

2. Industrielle Forschung

Die industrielle Forschung beschreibt gezielte Forschungsaktivitäten, die auf die Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen ausgerichtet sind, die jedoch noch nicht marktreif sind. Sie bewegt sich im Bereich der TRL 3 bis 5. Hier werden erste Prototypen oder Teilkomponenten entworfen, getestet und validiert – etwa im Labor oder in einer kontrollierten Umgebung. Diese Phase ist durch ein höheres Maß an Zielorientierung geprägt, aber weiterhin mit erheblichen technologischen Unsicherheiten verbunden. Typische Beispiele sind Machbarkeitsstudien, Konzeptvalidierungen oder die Erprobung neuer Materialien, Algorithmen oder Konstruktionsprinzipien. Für die Forschungszulage ist wesentlich, dass die industrielle Forschung über den Stand der Technik hinausgeht und ein wissenschaftlich-technisches Risiko besteht, das nur durch experimentelles Vorgehen und systematische Tests gelöst werden kann.

3. Experimentelle Entwicklung

Die experimentelle Entwicklung schließlich umfasst Tätigkeiten, die auf die Entwicklung neuer oder wesentlich verbesserter Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen abzielen. Sie ist näher an der Markteinführung und bewegt sich in den TRL-Stufen 6 bis 8, also dort, wo Prototypen und Demonstratoren in einer realistischen oder produktionsnahen Umgebung getestet und optimiert werden. Ziel ist es, die technische Funktionsfähigkeit zu belegen, offene Entwicklungsfragen zu klären und ein ausgereiftes System für die spätere Serienfertigung vorzubereiten. Entscheidend ist auch hier, dass weiterhin technologische Unsicherheiten bestehen, die durch experimentelles Vorgehen adressiert werden. Tätigkeiten, die ausschließlich der Serienfertigung, Zertifizierung oder Vermarktung dienen, sind nicht förderfähig.

Die Technologiereifegrade (TRLs) zeigen, wie weit eine Technologie oder Entwicklung von der ersten Idee bis zur Markteinführung fortgeschritten ist.

Für die Forschungszulage gelten Projekte als förderfähig, wenn sie sich zwischen TRL 1 und TRL 8 bewegen. Der TRL 9 ist nicht förderfähig, da das Produkt bereits marktreif und vollständig im Einsatz ist.

TRL 1: Beobachtung erster wissenschaftlicher Prinzipien
TRL 2: Formulierung des technologischen Konzepts
TRL 3: Nachweis der Machbarkeit im Labor
TRL 4: Validierung von Komponenten im Labor
TRL 5: Überprüfung in einer relevanten Umgebung
TRL 6: Erprobung eines Prototyps in realen Bedingungen
TRL 7: Demonstration des Systems in der Praxis
TRL 8: Test und Qualifizierung des fertigen Systems
TRL 9: Marktreifes System im Einsatz

Die Frascati Kriterien sind die Grundlage für die Bewertung, ob ein Projekt als Forschung und Entwicklung (F&E) im Sinne der Forschungszulage gilt. Sie wurden von der OECD im Frascati Handbuch definiert und werden auch von der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) bei der Prüfung angewendet.

1. Neuartigkeit

Ein Projekt ist neuartig, wenn im Rahmen der Arbeiten neues Wissen entsteht. Für Unternehmen bedeutet das, dass die Erkenntnisse für das eigene Unternehmen oder die Branche neu sind. Sie müssen nicht weltweit einzigartig sein, dürfen aber nicht auf reinen Nachahmungen oder Kopien beruhen. Damit grenzt sich Forschung und Entwicklung deutlich von Anpassungsarbeiten ab.

2. Schöpferisch

Forschung und Entwicklung ist immer eine kreative Tätigkeit. Sie zielt darauf ab, neue Ideen, Verfahren oder Anwendungen zu entwickeln, die über bekannte Lösungen hinausgehen. Dieses Kriterium ist erfüllt, wenn im Projekt eigene, originelle Ansätze verfolgt oder bestehende Methoden auf neue Weise kombiniert werden.

3. Ungewissheit

Es geht um Unsicherheit in Bezug auf das Ergebnis oder den Weg dorthin. Es muss unklar sein, ob das Ziel erreicht werden kann oder welche Lösung zum Erfolg führt. Eine wissenschaftliche oder technische Ungewissheit unterscheidet F&E von Routineaufgaben. Keine Ungewissheit liegt vor, wenn das Ergebnis bereits vorhersehbar ist oder nur bekannte Verfahren angewendet werden.

4. Systematisch

Ein F&E-Projekt ist planmäßig aufgebaut. Es folgt einem klaren Ablauf, umfasst definierte Arbeitsschritte, Zuständigkeiten und eine nachvollziehbare Dokumentation. Es hat ein festgelegtes Ziel und ein zugeordnetes Budget.

5. Übertragbar und reproduzierbar

Die Ergebnisse müssen nachvollziehbar und wiederholbar sein. Dazu gehört eine ausreichende Dokumentation, die den Ablauf, die Methoden und die Erkenntnisse beschreibt. So können andere Fachleute die Arbeitsschritte nachvollziehen oder wiederholen.

Ist Ihr Vorhaben förderfähig?

Diese Frage beantworten wir Ihnen im Rahmen einer kostenlosen Prüfung der Förderfähigkeit Ihres Forschungs- und Entwicklungsprojektes.

Wir bewerten dabei, ob Ihr Vorhaben die Anforderungen der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) erfüllt.

  1. Inhaltliche Prüfung: Ihr Projekt ist förderfähig, wenn es die beschriebenen Frascati-Kriterien erfüllt.
  2. Formale Prüfung: Ihr Unternehmen ist förderfähig, wenn es alle administrativen Auflagen erfüllt und kein Förderausschluss besteht.
  3. Zeitliche Prüfung: Ihr Projekt ist förderfähig, wenn es nicht länger als 4 Jahre zurückliegt.

Hinweis:  Für das Jahr 2021 kann die Forschungszulage noch bis zum 31. Dezember 2025 steuerlich angesetzt werden.

Vorteile der Forschungszulage

Die Forschungszulage bietet Unternehmen in Deutschland eine einfache Möglichkeit, Forschung und Entwicklung steuerlich fördern zu lassen. Sie steht allen Branchen und Unternehmensgrößen offen und ist unabhängig vom Markterfolg eines Projekts.

Die Förderung ist planungssicher und transparent. Große Unternehmen können 25 Prozent ihrer förderfähigen Kosten zurückerhalten, kleine und mittlere Unternehmen sogar bis zu 35 Prozent. Auch bereits laufende und abgeschlossene Projekte, die nicht länger als vier Jahre zurückliegen, können berücksichtigt werden.

Die Forschungszulage stärkt die Innovationskraft, senkt Kosten in der Entwicklung und schafft finanzielle Spielräume für neue Ideen, ganz ohne Wettbewerbsverfahren und mit klaren gesetzlichen Vorgaben.


400+
Vorhaben eingereicht

94%
Erfolgsquote Bescheinigungen

100%
auditkonform

Möchten Sie einen Antrag auf Forschungszulage stellen?

Wir unterstützen Ihr Unternehmen bei der Forschungszulage, indem wir Projekte auf Förderfähigkeit prüfen und die Antragsstellung übernehmen. Wir helfen Ihnen zudem bei der rechtssicheren Dokumentation. Dies hilft Ihnen die Forschungszulage effizient und risikofrei zu beantragen und abzurufen.

Förderfähigkeitsanalyse >

Wir prüfen Ihr Vorhaben anhand der FRASCATI-Kriterien und Ihrer Voraussetzungen für die spätere rechtskonforme Projektabrechnung.

Antragsstellung >

Wir stellen Ihnen alle Templates für einen effizienten Abruf der Forschungszulage über §5 FZulG zur Verfügung und beraten Sie während des gesamten Prozesses. Vorhandene Dokumentation wird auf Revisionssicherheit geprüft. Große Verbundunternehmen profitieren von unserem koordinierten Ansatz.

Abruf Forschungszulage >

Wir stellen Ihnen alle Templates für einen effizienten Abruf der FZul über §5 FZulG zur Verfügung und beraten Sie während des gesamten Prozesses. Vorhandene Dokumentation wird auf Revisionssicherheit geprüft. Große Verbundunternehmen profitieren von unserem koordinierten Ansatz.

Unser Beratungsteam unterstützt Sie gerne

Möchten Sie von der Forschungszulage profitieren und Ihre Innovationsprojekte fördern lassen?

Kontaktieren Sie uns noch heute über das Formular oder wählen Sie unsere Hotline: (0211) 650 400 20.

    *Pflichtfelder

    This site is protected by reCAPTCHA and the Google Privacy Policy and Terms of Service apply.