Im Monatsbericht des Bundesfinanzministeriums vom 21. August 2025 wurde im Rahmen des steuerlichen Wachstumsboosters eine bedeutende Neuerung zur steuerlichen Forschungszulage vorgestellt. Damit erhalten forschungsaktive Unternehmen endlich mehr Planungssicherheit und können ihre Projekte langfristiger und verlässlicher kalkulieren.
Der Bericht widmet sich unter anderem konkreten Anpassungen der Forschungszulage. Die wichtigsten Änderungen sind:
Anhebung der BemessungsgrenzeAb dem 1. Januar 2026 steigt die förderfähige Bemessungsgrundlage von 10 Mio. € auf 12 Mio. €.
Pauschalierung von Gemein- und BetriebskostenKünftig können diese mit 20 % der förderfähigen Aufwendungen pauschal angesetzt werden – das reduziert den Verwaltungsaufwand erheblich.
Höherer Stundensatz für EigenleistungenFür Forschungsarbeiten, die im eigenen Unternehmen erbracht werden, wird der förderfähige Stundensatz von 70 € auf 100 € angehoben.
Durch diese Änderungen wird die Forschungszulage nicht nur attraktiver, sondern auch deutlich einfacher in der Handhabung. Unternehmen profitieren von höheren Fördersummen, weniger Bürokratie und einer verlässlichen Grundlage für ihre Finanzplanung.
Mit den neuen Regelungen setzt das Bundesfinanzministerium ein klares Signal zur Stärkung des Forschungsstandorts Deutschland. Die Anpassungen an der Forschungszulage schaffen genau das, was viele Unternehmen bislang vermisst haben: klare Regeln und Planungssicherheit. Sie sind zudem Bestandteil des Koalitionsvertrags und unterstreichen den Anspruch, Deutschland im internationalen Wettbewerb attraktiver für Forschung und Entwicklung zu machen.
Wenn Sie Unterstützung bei der Beantragung der Forschungszulage benötigen, melden Sie sich gerne über unser Kontaktformular.
Den vollständigen Monatsbericht des Bundesfinanzministeriums (August 2025) finden Sie hier.
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