Oktober 16, 2025 Aktualisiert: Oktober 16, 2025

Klimaschutzverträge 2026: Verbesserte Förderkriterien für die Industrie

Bund startet die Klimaschutzverträge (KSV)

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat das vorbereitende Verfahren für die Gebotsrunde 2026 des Programms Klimaschutzverträge gestartet. Diese neue Phase markiert eine wichtige Weiterentwicklung des Förderinstruments: mehr Flexibilität, ein erweiterter technologischer Rahmen und bessere Zugangsbedingungen, insbesondere für mittelständische Industrieunternehmen. Die Teilnahme am vorbereitenden Verfahren bis spätestens 1. Dezember 2025 ist Voraussetzung, um im Gebotsverfahren 2026 ein Gebot abgeben zu können.

Über das Vorbereitende Verfahren zu den Klimaschutzverträgen (KSV) 2026

Das am 6. Oktober 2025 gestartete Verfahren verfolgt zwei zentrale Ziele:

  • Einholung von Informationen zu geplanten Dekarbonisierungsprojekten der Unternehmen, und
  • Konsultation der Industrie zu den geplanten Anpassungen der Förderrichtlinie und des Programmdesigns.

Im Rahmen des Verfahrens zu den Klimaschutzverträgen (KSV) müssen Unternehmen Angaben zu ihrem Projektkonzept, Referenzsystem, erwarteten Kosten und den geplanten CO₂-Einsparungen einreichen.
Die Teilnahme am vorbereitenden Verfahren ist eine Voraussetzung für die spätere Teilnahme am Gebotsverfahren 2026.
Einreichungsfrist: 1. Dezember 2025

Wesentliche Neuerungen gegenüber der ersten Runde

Die KSV-Runde 2026 enthält zahlreiche praxisnahe Anpassungen, die auf Rückmeldungen aus der Industrie und Erkenntnissen aus der ersten Ausschreibung beruhen.

1. Vereinfachungen für den Mittelstand

  • Reduzierung der Mindestprojektgröße, um insbesondere mittelständischen Unternehmen den Zugang zu erleichtern.
  • Unverbindliche Vorprüfung der Antragsunterlagen zur frühzeitigen Feedback-Einholung
  •  Flexiblere Kumulierungsregeln, die eine Kombination mit anderen Förderprogrammen ermöglichen.

2. Mehr Flexibilität

  • Verlängerung der Bau-, Umsetzungs- und operativen Projektbeginnfristen von bisher 36 auf realistische 48 bis 60 Monate.
  • Einführung von Toleranzen bei Abweichungen zwischen geplanter und tatsächlicher CO₂-Reduktion: Unterschreitungen der vorgesehenen Emissionseinsparungen in einem Jahr können im Folgejahr ausgeglichen werden; bei Überschreitungen sind Einsparungen von bis zu maximal 130 % anrechenbar.
  • Flexibilität bei Abweichungen der Produktionsmengen und beim Wechsel von Energieträgern (z. B. Strom, Wasserstoff, Biomasse).

3. Erweiterter technologischer Rahmen

  • Einbeziehung von CCU/CCS-Technologien (Carbon Capture, Utilisation and Storage).
  • Förderfähigkeit von Projekten zur Dekarbonisierung von Industriedampf.
  • Aber: Fuel-Switch-Projekte (z. B. Erdgas → Wasserstoff) sind nicht förderfähig, sofern keine technischen Änderungen im Produktionsprozess vorgenommen werden.

Fördermechanismus der Klimaschutzverträge

Die Klimaschutzverträge basieren auf dem Modell der Carbon Contracts for Difference (CCfD).
In einem wettbewerblichen Auktionsverfahren geben Unternehmen Gebote pro Tonne eingespartem CO₂ ab, wobei sowohl Investitions- (CAPEX) als auch Betriebskosten (OPEX) berücksichtigt werden.
Die niedrigsten Gebote erhalten den Zuschlag, bis das Förderbudget ausgeschöpft ist.
Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt über einen Zeitraum von 15 Jahren, beginnend im Jahr nach der Inbetriebnahme, auf Basis der im EU-Emissionshandel (ETS) gemeldeten CO₂-Mengen – ohne separate Kostenprüfung.

Sie wollen ein Gebot bei den Klimaschutzverträge abgeben?

PNO Innovation begleitet Industrieunternehmen in allen Phasen des Programms Klimaschutzverträge – von der Prüfung der Förderfähigkeit über die Antragserstellung und Bieterstrategie bis hin zur Compliance-Beratung gemäß BMWK- und EU-Beihilferecht. Unsere Experten verfügen über fundierte Erfahrung in den Bereichen Innovationsförderung und industrielle Dekarbonisierung sowie in EU- und nationalen Förderinstrumenten wie dem Innovation Fund, IPCEI und CEEAG-konformen Programmen. Wir unterstützen Unternehmen dabei, ihre Dekarbonisierungsvorhaben in förderfähige, wettbewerbsfähige Projekte zu überführen – als Beitrag zur klimaneutralen Transformation der europäischen Industrie.

Wichtiger Termin: Die Teilnahme am Vorbereitenden Verfahren 2026 endet am 1. Dezember 2025.
Nur registrierte Teilnehmer können im Gebotsverfahren 2026 ein Gebot abgeben.

Link zum BMWE: CO2-Differenzverträge – Klimaschutzverträge

Kontakt

Anfragen können Sie an Herrn Ismail senden: toufic.ismail@pnoinnovation.com oder +49 151 644 150 07.

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