Wie hoch ist Ihre Forschungszulage? Berechnen Sie Ihren Vorteil mit dem PNO-Rechner
Mit dem 1. Januar 2026 treten die vorteilhaften Änderungen am Forschungszulagengesetz (FZulG) in Kraft, die im steuerlichen Investitionsprogramm der Bundesregierung vom Sommer 2025 festgeschrieben wurden. Die Forschungszulage (FZul) erfährt damit die 3. Novellierung seit ihrer Einführung 2020. Doch zu wessen Vorteil und wie genau?
Ab 2026 gelten folgende Änderungen von erheblicher Tragweite:
Daher ist es von nun an sinnvoll, zwischen direkten (Personal, Auftragsforschungen, bewegliche Güter des Anlagevermögens) und indirekten Kosten (Pauschale für Gemein- und Betriebskosten) zu unterscheiden. Mit dem weiterhin geltenden Standardfördersatz von 25 % und dem in 2024 eingeführten KMU-Bonus von 10 % ergeben sich folgende maximale FZul-Beträge ab 2026:
Dank dieser Anpassungen lässt sich über die indirekten Kosten das Maximum der möglichen FZul-Ansprüche schneller erreichen.
Im Zuge dieser Änderungen nutzen wir die Gelegenheit, einen neuen, kostenlosen Online-Rechner zur Berechnung der Forschungszulage zu präsentieren, mit dem Unternehmen schnell und unverbindlich ihre potenzielle Förderhöhe ermitteln können. Dieser dient dazu, eine fundierte Ersteinschätzung für Kapitalgesellschaften zu erhalten, die neue FuE-Projekte beginnen und mit der Forschungszulage fördern lassen wollen. Der Rechner unterscheidet dabei klar nach den förderfähigen Kosten, berücksichtig den Unternehmensstatus und inkludiert automatisch die neue Gemein- und Betriebskostenpauschale.
https://www.pnoinnovation.com/de/foerderprogramme/forschungszulage-beantragen/
Zum Beispiel plant ein mittelständiger Maschinenbauer im Rahmen eines neuen FuE-Vorhabens, folgende Ausgaben zu tätigen:
Mit dem Online-Rechner wird sofort ersichtlich, dass das KMU insgesamt 318.000 € förderfähige Kosten einbringt (100 % eigenbetriebliche Personalkosten, 60.000 € Wertminderung für den Teststand, 70 % der Auftragsforschung, 53.000 € Pauschale hierauf) und als KMU daraus 111.300 € FZul beanspruchen kann.
Mit den neuen Regelungen steigt jedoch auch die Komplexität. Viele Unternehmen haben laufende oder bereits abgeschlossene Vorhaben, die zwischen 2022 und 2025 gestartet wurden. Es gelten also über die Vorhabenlaufzeit unterschiedliche Förderregime (vor Wachstumschancengesetz 2024, vor Investitionsprogramm 2025). Dies wird vom Rechner nicht berücksichtigt. Hätte der Maschinenbauer in unserem Anwendungsfall zum Beispiel mit seinem Vorhaben im Jahr 2023 begonnen, könnte er den Teststand nicht fördern lassen, und die Auftragsforschung würde nur mit 60 % in die Bemessungssumme eingehen.
Ein Gesamtbild der konkreten förderfähigen Kosten und folglich über die exakte Forschungszulage lässt sich daher erst nach einer eingehenden Analyse der Kostenallokation gewinnen. Ihre PNO-ExpertInnen stehen Ihnen dafür jederzeit mit Rat und Tat zur Seite.
Dr. Daniel Pawliczek Sector Lead Forschungszulage
24/02/2026
17/02/2026
04/02/2026
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