Januar 14, 2026 Aktualisiert: Januar 14, 2026

Exportinitiative Umweltschutz (EXI): Förderaufruf 2025/26 gestartet

BMUKN stärkt Export „grüner“ Umwelttechnologien

Der Förderaufruf 2025/26 der Exportinitiative Umweltschutz (EXI) ist gestartet. Mit dem Programm unterstützt das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) den internationalen Transfer deutscher Umwelttechnologien und -lösungen. Ziel ist es, nachhaltige Entwicklung zu stärken, Umweltstandards international zu fördern und „GreenTech – Made in Germany“ langfristig in internationalen Märkten zu verankern.

Die EXI zielt dabei auf marktvorbereitende Maßnahmen in Ländern mit Unterstützungsbedarf und auf einen nachweisbaren Beitrag zu nachhaltiger Entwicklung im Sinne der Agenda 2030 (SDGs).

 

Zielsetzung und inhaltlicher Fokus

Die EXI fördert marktzugangsvorbereitende Projekte mit Fokus auf Durchführbarkeitsstudien, Pilot- und Modellvorhaben, Capacity Building sowie investive Demonstrationsprojekte. Reine Grundlagenforschung sowie klassische Exportmaßnahmen – etwa der Aufbau von Vertriebsstrukturen, Marketing- und Verkaufsaktivitäten oder der Export marktreifer Produkte – sind ausdrücklich ausgeschlossen.

Für wen ist die EXI besonders geeignet?

Besonders profitieren technologieorientierte kleine und mittlere Unternehmen sowie Forschungseinrichtungen, deren Lösungen bereits einen hohen technischen Reifegrad erreicht haben, wo für eine internationale Markteinführung jedoch noch Anpassungen, Referenzprojekte oder belastbare Wirtschaftlichkeitsnachweise erforderlich sind. Projekte mit klarer Anwendungsperspektive, lokalem Partnerbezug und nachvollziehbarem Skalierungspotenzial weisen erfahrungsgemäß die besten Erfolgsaussichten auf.

Thematisch deckt die Exportinitiative Umweltschutz ein breites Spektrum ab, darunter die Kreislaufwirtschaft, die Wasser- und Abwasserwirtschaft, netzferne grüne Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologien, nachhaltigen Konsum, Mobilität, die nachhaltige Stadt- und Regionalentwicklung sowie übergreifende Querschnittsthemen. Projekte können auch mehrere dieser Handlungsfelder kombinieren, etwa im Rahmen integrierter Lösungsansätze oder der Sektorenkopplung.

Gefördert werden investive Maßnahmen, etwa der Aufbau, die Installation oder Erprobung deutscher Umwelttechnologien unter lokalen klimatischen, technischen und sozialen Bedingungen, Maßnahmen zur Kompetenzentwicklung (Capacity Building) wie Schulungen, Workshops und Wissenstransfer sowie Machbarkeits- und Länderstudien.

Die EXI ermöglicht zudem die Kombination mehrerer dieser Maßnahmen innerhalb eines Projekts, um integrierte und nachhaltige Lösungsansätze umzusetzen.

Zielländer und regionale Schwerpunkte

In der Förderrichtlinie der Exportinitiative Umweltschutz sind keine festen Zielländer als Positivliste definiert. Förderfähig sind grundsätzlich Vorhaben in sogenannten „Ländern mit Unterstützungsbedarf“. Der konkrete Unterstützungsbedarf des Ziellandes sowie der zu erwartende Umweltnutzen müssen im Projekt nachvollziehbar begründet werden.

In der Praxis zeigen sich jedoch regionale Schwerpunkte auf Basis bisheriger Projekte. Dazu zählen unter anderem:

  • Afrika: z. B. Nigeria, Kenia, Tansania, Kap Verde (Cabo Verde), Südafrika, Namibia, Botswana, Ägypten, Ghana, Angola, Côte d’Ivoire
  • Asien und pazifischer Raum: z. B. Vietnam, Indien, Indonesien, Philippinen, Thailand, Malaysia, Kasachstan, Sri Lanka sowie pazifische Inselstaaten
  • Balkan-Region: z. B. Albanien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Griechenland, Kroatien, Nordmazedonien, Rumänien, Slowenien und Serbien
  • Lateinamerika: z. B. Brasilien, Peru, Kuba, Bolivien, Paraguay, Uruguay, Mexiko und Chile
  • MENA-Region: z. B. Jordanien, Iran, Ägypten und Saudi-Arabien
  • Ukraine

Diese Aufzählung stellt keine abschließende Liste förderfähiger Zielländer dar. Entscheidend sind stets der konkrete Unterstützungsbedarf, der Umwelt- und Wirkungsnutzen des Vorhabens sowie die Anschlussfähigkeit der geplanten Maßnahmen.

Projektträger und Antragsverfahren

Mit der administrativen Abwicklung der Fördermaßnahme ist die Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH als Projektträgerin im Auftrag des BMUKN betraut. Das Antragsverfahren ist zweistufig: Zunächst ist eine Projektskizze einzureichen, die von der ZUG gGmbH gemeinsam mit dem BMUKN geprüft und bewertet wird. Bei positiver Bewertung und ausreichenden Haushaltsmitteln erfolgt die Einladung zur Einreichung eines förmlichen Förderantrags.

Auf einen Blick

  • Förderaufruf: 2025/26
  • Frist zur Einreichung von Projektskizzen: 15.02.2026, 23:59 Uhr (MESZ)
  • Antragsverfahren: zweistufig (Projektskizze → förmlicher Förderantrag)
  • Antragsberechtigte: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, juristische Personen des privaten Rechts (z. B. Verbände, Stiftungen), Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Sitz/Betriebsstätte in Deutschland
  • Förderart: nicht rückzahlbarer Zuschuss
  • Zuwendungshöhe: in der Regel 50.000 EUR bis 1 Mio. EUR
  • Eigenanteil: grundsätzlich mindestens 20 %, abhängig von Projektart und beihilferechtlicher Einstufung
  • Beihilferegelungen: De-minimis oder AGVO (Art. 25)

Unterstützung durch PNO

Die EXI bietet insbesondere für technologieorientierte Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Verbünde attraktive Möglichkeiten, internationale Projekte strategisch vorzubereiten und Risiken frühzeitig zu reduzieren. PNO unterstützt Sie bei der Einordnung Ihres Vorhabens in den Förderaufruf 2025/26, der beihilferechtlichen Bewertung (De-minimis vs. AGVO), der Strukturierung tragfähiger Projektskizzen sowie beim Aufbau geeigneter Konsortien und Anschlussstrategien.

Sprechen Sie uns an, wenn Sie prüfen möchten, ob und wie Ihr Projekt sinnvoll und EXI-konform aufgesetzt werden kann.

Kontakt

Name: Ariane Kroker
E-Mail: ariane.kroker@pnoinnovation.com.

Wie können wir Ihnen helfen?

Erfahren Sie, wie unsere Experten Ihre Innovation fördern können.

    *Pflichtfelder

    This site is protected by reCAPTCHA and the Google Privacy Policy and Terms of Service apply.