Digitale Testfelder als Schlüssel zur digitalen Transformation der Hafenlogistik
Digitale Technologien sind ein zentraler Hebel für effiziente, transparente und resiliente Logistikprozesse. Vor diesem Hintergrund hat das Bundesministerium für Verkehr (BMV) den 9. Aufruf zur Antragseinreichung im Rahmen der Förderrichtlinie „Digitale Testfelder in Häfen“ (DigiTest)veröffentlicht.
Der Förderaufruf zielt insbesondere auf den gezielten Aufbau digitaler Infrastrukturen in deutschen See- und Binnenhäfen ab. Diese sollen als digitale Testfelder genutzt werden, um Innovationen der Logistik 4.0 unter realen Betriebsbedingungen zu erproben und Häfen langfristig als leistungsfähige Daten- und Innovationshubs zu positionieren.
Im Mittelpunkt der Förderung steht die Einrichtung digitaler Testfelder in Häfen. Diese Testfelder schaffen reale Umgebungen, in denen digitale Anwendungen, automatisierte Prozesse und vernetzte Systeme im laufenden Hafenbetrieb getestet werden können.
Gefördert wird ausschließlich der Aufbau und die Ausstattung digitaler Infrastruktur, die mindestens einem der in der Förderrichtlinie definierten Erprobungsfelder zuzuordnen ist. Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten sind ausdrücklich nicht Bestandteil der Förderung.
Darüber hinaus müssen die geschaffenen Infrastrukturen interessierten Dritten diskriminierungsfrei zu Marktbedingungen zur Verfügung gestellt werden, um eine möglichst breite Nutzung und hohe Wirkung zu erzielen.
Mit der Förderrichtlinie DigiTest verfolgt das BMV das Ziel, deutsche See- und Binnenhäfen durch Digitalisierung strukturell zu stärken und ihre Rolle in nationalen und internationalen Logistikketten auszubauen. Der aktuelle Förderaufruf adressiert insbesondere folgende strategische Zielsetzungen:
Antragsberechtigt sind:
Förderfähig sind Antragsteller mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.
Gefördert wird der Aufbau digitaler Infrastrukturbestandteile, die der Einrichtung eines digitalen Testfelds dienen und mindestens einem der in der Förderrichtlinie definierten Erprobungsfelder zugeordnet sind. Dazu zählen insbesondere:
Vor diesem Hintergrund werden insbesondere Vorhaben mit klaren Alleinstellungsmerkmalen berücksichtigt, neuen oder erweiterten Erprobungsmöglichkeiten sowie einer nachvollziehbaren Abgrenzung zu bereits bestehenden digitalen Testfeldern.
Die Förderung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.
Die konkreten Regelungen zu Art, Höhe und Umfang der Förderung ergeben sich aus der Förderrichtlinie „Digitale Testfelder in Häfen“.
Die Antragstellung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren:
1. Einreichung einer Projektskizze zur inhaltlichen Bewertung 2. Einladung zur Einreichung eines förmlichen Förderantrags bei positiver Bewertung der Skizze
Die Einreichung erfolgt ausschließlich über das elektronische Antragssystem easy-Online des Bundes.
Frist zur Einreichung der Projektskizze: 12. März 2026.
Der Projektstart muss im Jahr der Bewilligung erfolgen.
Der DigiTest-Förderaufruf eröffnet Hafenbetreibern und beteiligten Akteuren die Möglichkeit,
PNO begleitet Sie strategisch und operativ entlang des gesamten Förderprozesses:
Name: Toufic Ismail E-Mail: toufic.ismail@pnoinnovation.com
Sprechen Sie uns gerne an, um Ihr Vorhaben frühzeitig förderstrategisch zu bewerten und optimal auf die Anforderungen des DigiTest-Förderaufrufs auszurichten.
Erfahren Sie, wie unsere Experten Ihre Innovation fördern können.
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