Januar 23, 2026 Aktualisiert: Januar 22, 2026

DigiTest: 9. Förderaufruf für digitale Testfelder in Häfen

Digitale Testfelder als Schlüssel zur digitalen Transformation der Hafenlogistik

Digitale Technologien sind ein zentraler Hebel für effiziente, transparente und resiliente Logistikprozesse. Vor diesem Hintergrund hat das Bundesministerium für Verkehr (BMV) den 9. Aufruf zur Antragseinreichung im Rahmen der Förderrichtlinie „Digitale Testfelder in Häfen“ (DigiTest)veröffentlicht.

Der Förderaufruf zielt insbesondere auf den gezielten Aufbau digitaler Infrastrukturen in deutschen See- und Binnenhäfen ab. Diese sollen als digitale Testfelder genutzt werden, um Innovationen der Logistik 4.0 unter realen Betriebsbedingungen zu erproben und Häfen langfristig als leistungsfähige Daten- und Innovationshubs zu positionieren.

 

Worum geht es bei DigiTest?

Im Mittelpunkt der Förderung steht die Einrichtung digitaler Testfelder in Häfen. Diese Testfelder schaffen reale Umgebungen, in denen digitale Anwendungen, automatisierte Prozesse und vernetzte Systeme im laufenden Hafenbetrieb getestet werden können.

Gefördert wird ausschließlich der Aufbau und die Ausstattung digitaler Infrastruktur, die mindestens einem der in der Förderrichtlinie definierten Erprobungsfelder zuzuordnen ist. Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten sind ausdrücklich nicht Bestandteil der Förderung.

Darüber hinaus müssen die geschaffenen Infrastrukturen interessierten Dritten diskriminierungsfrei zu Marktbedingungen zur Verfügung gestellt werden, um eine möglichst breite Nutzung und hohe Wirkung zu erzielen.

 

Strategische Ziele des Förderaufrufs

Mit der Förderrichtlinie DigiTest verfolgt das BMV das Ziel, deutsche See- und Binnenhäfen durch Digitalisierung strukturell zu stärken und ihre Rolle in nationalen und internationalen Logistikketten auszubauen. Der aktuelle Förderaufruf adressiert insbesondere folgende strategische Zielsetzungen:

  • Steigerung von Effizienz, Transparenz und Qualität logistischer Prozesse
  • Digitalisierung und Vernetzung von Hafen-, Verkehrs- und Logistikketten
  • Förderung automatisierter Bewegungs-, Lager- und Umschlagprozesse
  • Verbesserung des Verkehrsmanagements sowie Vorbereitung auf automatisiertes Fahren in Häfen
  • Unterstützung der Verkehrsverlagerung von der Straße auf Schiene und Wasserstraße

 

Wer kann Fördermittel beantragen?

Antragsberechtigt sind:

  • Hafenbetreiber (unabhängig von ihrer Rechtsform)
  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
  • Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung
  • außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
  • Ingenieurbüros
  • Konsortien und Verbünde der genannten Akteure

Förderfähig sind Antragsteller mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.

 

Was wird konkret gefördert?

Gefördert wird der Aufbau digitaler Infrastrukturbestandteile, die der Einrichtung eines digitalen Testfelds dienen und mindestens einem der in der Förderrichtlinie definierten Erprobungsfelder zugeordnet sind. Dazu zählen insbesondere:

  • digitale Infrastrukturen zur Abbildung und Steuerung komplexer Hafen- und Logistikprozesse
  • IT-Systeme zur Vernetzung verschiedener Verkehrsträger
  • digitale Lösungen für Verkehrsmanagement und Hafenbetrieb
  • technische Grundlagen für automatisierte und intelligente Prozesse

Vor diesem Hintergrund werden insbesondere Vorhaben mit klaren Alleinstellungsmerkmalen berücksichtigt, neuen oder erweiterten Erprobungsmöglichkeiten sowie einer nachvollziehbaren Abgrenzung zu bereits bestehenden digitalen Testfeldern.

 

Förderbedingungen im Überblick

Die Förderung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.

  • Förderquote: bis zu 80 % der förderfähigen Kosten
  • Keine Bagatellgrenze
  • Das Vorhaben darf noch nicht begonnen worden sein
  • Es muss ein technisch-wirtschaftliches Risiko bestehen, sodass eine Umsetzung ohne Förderung nicht zu erwarten wäre

Die konkreten Regelungen zu Art, Höhe und Umfang der Förderung ergeben sich aus der Förderrichtlinie „Digitale Testfelder in Häfen“.

 

Antragstellung und Fristen

Die Antragstellung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren:

1. Einreichung einer Projektskizze zur inhaltlichen Bewertung
2. Einladung zur Einreichung eines förmlichen Förderantrags bei positiver Bewertung der Skizze

Die Einreichung erfolgt ausschließlich über das elektronische Antragssystem easy-Online des Bundes.

Frist zur Einreichung der Projektskizze: 12. März 2026.

Der Projektstart muss im Jahr der Bewilligung erfolgen.

 

Mehrwert für Hafenbetreiber und Projektpartner

Der DigiTest-Förderaufruf eröffnet Hafenbetreibern und beteiligten Akteuren die Möglichkeit,

  • gezielt digitale Infrastrukturen für den Hafenbetrieb aufzubauen,
  • reale Testumgebungen für Innovationen der Logistik 4.0 zu schaffen,
  • externe Innovationsprojekte und Kooperationen zu ermöglichen,
  • Synergien mit weiteren Förderprogrammen wie IHATEC II oder DTW zu nutzen und
  • einen aktiven Beitrag zur digitalen und nachhaltigen Transformation der Hafenwirtschaft zu leisten sowie
  • die Rolle des Hafens als zentraler Daten- und Innovationshub in multimodalen Logistikketten nachhaltig zu stärken.

 

Unterstützung durch PNO

PNO begleitet Sie strategisch und operativ entlang des gesamten Förderprozesses:

  • Einordnung Ihres Vorhabens in die DigiTest-Förderrichtlinie
  • Strategische Ausgestaltung des digitalen Testfelds entlang der Förderziele
  • Erstellung und Qualitätssicherung der Projektskizze
  • Unterstützung bei Antragstellung und Abstimmung mit dem Projektträger
  • Identifikation von Synergien mit weiteren nationalen und europäischen Förderprogrammen

Kontakt

Name: Toufic Ismail
E-Mail: toufic.ismail@pnoinnovation.com

Sprechen Sie uns gerne an, um Ihr Vorhaben frühzeitig förderstrategisch zu bewerten und optimal auf die Anforderungen des DigiTest-Förderaufrufs auszurichten.

Wie können wir Ihnen helfen?

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