Im UIP werden großtechnische Anlagen mit Demonstrationscharakter in Deutschland gefördert, die innovative Technik erstmalig in der Branche anwenden oder bekannte Techniken neu kombinieren.
Umwelttechnische Innovationen sollen nicht nur im Labor bleiben, sondern auch in der Industrie genutzt werden. Daher unterstützt das Bundesumweltministerium Unternehmen, die als erste in umweltschonende, großtechnische Anlagen investieren. Ziel ist es, die Zuverlässigkeit der neuen Technik in der Praxis zu demonstrieren.
Für die Förderung muss eine Anlage über den Stand der Technik hinausgehen oder eine neuartige Verfahrenskombination im ausgewählten Anwendungsbereich darstellen.
Der Begriff „großtechnisch“ bezieht sich nicht nur auf komplette Fabriken. Auch kleinere Projekte können gefördert werden.
Gefördert werden Projekte in den folgenden Bereichen:
Die Fördervoraussetzungen für das Umweltinnovationsprogramm (UIP) sind:
Unsere Berater unterstützen Sie gerne bei Ihrem UIP-Antrag. Dank unserer Expertise und Erfahrung können wir eine erste Einschätzung zur Übereinstimmung mit der Richtlinie geben. Bei Bedarf helfen wir auch bei der Weiterentwicklung Ihres Projekts oder schlagen alternative Fördermöglichkeiten in Deutschland oder der EU vor. Bei einer positiven Einschätzung begleiten wir Sie durch die Antragsphase.
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