Umweltinnovationsprogramm (UIP)

Im UIP werden großtechnische Anlagen mit Demonstrationscharakter in Deutschland gefördert, die innovative Technik erstmalig in der Branche anwenden oder bekannte Techniken neu kombinieren.

Umwelttechnische Innovationen sollen nicht nur im Labor bleiben, sondern auch in der Industrie genutzt werden. Daher unterstützt das Bundesumweltministerium Unternehmen, die als erste in umweltschonende, großtechnische Anlagen investieren. Ziel ist es, die Zuverlässigkeit der neuen Technik in der Praxis zu demonstrieren.

Für die Förderung muss eine Anlage über den Stand der Technik hinausgehen oder eine neuartige Verfahrenskombination im ausgewählten Anwendungsbereich darstellen.

Der Begriff „großtechnisch“ bezieht sich nicht nur auf komplette Fabriken. Auch kleinere Projekte können gefördert werden.

Gefördert werden Projekte in den folgenden Bereichen:

  • Abwasserbehandlung
  • Abfallvermeidung, Abfallverwertung, Abfallbeseitigung
  • Circular Economy
  • Bodenschutz
  • Luftreinhaltung, Klimaschutz
  • Minderung von Lärm und Erschütterungen
  • Energieeinsparung, Energieeffizienz, Nutzung erneuerbarer Energien
  • Ressourceneinsparung und Ressourceneffizienz
  • Materialeinsparung und Materialeffizienz

UIP im Überblick

Antragsverfahren Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig und startet mit der Einreichung einer Projektskizze. Diese kann jederzeit eingereicht werden. Wird die Skizze positiv evaluiert, ist anschließend ein förmlicher Förderantrag einzureichen. Für Förderschwerpunkte innerhalb des Förderprogramms gilt in der Regel eine Einreichungsfrist.

Zielgruppe Zielgruppe

Unternehmen jeder Größe, Kommunen oder kommunale Unternehmen; kleine und mittelständische Unternehmen werden bevorzugt gefördert

Projekttyp Projekttyp

Es werden innovative Projekte gefördert, die Modellcharakter haben und innovative Technologien einsetzen. Dies können ressourcenschonende und umweltentlastende Vorhaben sein.

Ist Ihr Vorhaben förderfähig?

Die Fördervoraussetzungen für das Umweltinnovationsprogramm (UIP) sind:

  • Innovative Technik: Die Technologie muss erstmalig in Deutschland angewendet werden.
  • Demonstrationscharakter: Das Projekt muss Vorbildfunktion haben.
  • Standort: Die Investition muss in Deutschland erfolgen.
  • Umweltschutz: Das Projekt muss zur Vermeidung oder Verringerung von Umweltbelastungen beitragen.
  • Förderfähige Ausgaben: Maschinen, bauliche Maßnahmen und Gutachten sind förderfähig

Möchten Sie einen Antrag beim UIP einreichen?

Unsere Berater unterstützen Sie gerne bei Ihrem UIP-Antrag. Dank unserer Expertise und Erfahrung können wir eine erste Einschätzung zur Übereinstimmung mit der Richtlinie geben. Bei Bedarf helfen wir auch bei der Weiterentwicklung Ihres Projekts oder schlagen alternative Fördermöglichkeiten in Deutschland oder der EU vor. Bei einer positiven Einschätzung begleiten wir Sie durch die Antragsphase.

Unser Beratungsteam unterstützt Sie gerne

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