Die Forschungszulage in Deutschland ist eine steuerliche Förderung, die Unternehmen motivieren soll, mehr in Forschung und Entwicklung (F&E) zu investieren.
Die Forschungszulage (FZul) in Deutschland ist eine steuerliche Förderung, die Unternehmen motivieren soll, mehr in Forschung und Entwicklung (F&E) zu investieren. Die Grundlage für diese Förderung bildet das Forschungszulagengesetz (FZulG) effektiv seit dem 1. Januar 2020 in Kraft. Fördermittelgeber ist faktisch das Bundesministerium der Finanzen (über Steuerausfälle).
Um die Forschungszulage zu erhalten, müssen 2 Phasen komplett digitalisiert durchlaufen werden:
Praktisch handelt es sich bei der Forschungszulage um einen Verrechnungsbetrag auf eine einmal festgesetzte Körperschaftssteuer. Es spielt dabei keine Rolle ob tatsächlich und für welches Jahr eine Körperschaftssteuer festgesetzt wird.
Theoretische oder experimentelle Arbeiten mit dem Ziel, neues Wissen zu gewinnen, ohne konkrete Anwendung oder Nutzung im Auge zu haben. Die Forschungszulage ist komplett thematisch und technologisch offen. Im Gegensatz zu anderen Fördermitteln müssen Ergebnisse nicht vermarktet werden und es gibt keine Fördermittelaufrufe, denen gefolgt werden muss.
Gezielte Forschungstätigkeiten, die auf die Entwicklung neuer Produkte, Prozesse oder Dienstleistungen abzielen, jedoch noch nicht für den Markt bereit sind.
Maßnahmen, die darauf abzielen, neue oder verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln. Diese Entwicklungsprojekte sind oft näher an der Markteinführung.
Eine fundierte Analyse der Förderfähigkeit Ihres F&E-Projekts steht am Anfang des gesamten Prozesses in Zusammenarbeit mit PNO Innovation. Die Förderfähigkeit macht sich an strikten inhaltlichen und formalen Kriterien fest:
Wir unterstützen Unternehmen bei der Forschungszulage, indem wir Projekte auf Förderfähigkeit prüfen und die gesamte Antragsstellung übernehmen. Sie sorgen für eine detaillierte und rechtssichere Dokumentation, die den Anforderungen des Finanzamtes entspricht. Dies hilft Unternehmen, die Zulage effizient und risikofrei zu beantragen und abzurufen.
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