Forschungszulage (Steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung)

Die Forschungszulage in Deutschland ist eine steuerliche Förderung, die Unternehmen motivieren soll, mehr in Forschung und Entwicklung (F&E) zu investieren.

Die Forschungszulage (FZul) in Deutschland ist eine steuerliche Förderung, die Unternehmen motivieren soll, mehr in Forschung und Entwicklung (F&E) zu investieren. Die Grundlage für diese Förderung bildet das Forschungszulagengesetz (FZulG) effektiv seit dem 1. Januar 2020 in Kraft. Fördermittelgeber ist faktisch das Bundesministerium der Finanzen (über Steuerausfälle).

Um die Forschungszulage zu erhalten, müssen 2 Phasen komplett digitalisiert durchlaufen werden:

  1. Antrag auf Bescheinigung bei Bescheinigungsstelle (BSFZ) für jedes Vorhaben (Projekt) als Voraussetzung für einen Abruf beim Finanzamt.
  2. Abruf der Forschungszulage für durch die BSFZ positiv bescheinigte Vorhaben je Wirtschaftsjahr rückwirkend beim Finanzamt.

Praktisch handelt es sich bei der Forschungszulage um einen Verrechnungsbetrag auf eine einmal festgesetzte Körperschaftssteuer. Es spielt dabei keine Rolle ob tatsächlich und für welches Jahr eine Körperschaftssteuer festgesetzt wird.

Forschungszulage im Überblick

Gesamtbudget Gesamtbudget

Die Forschungszulage ist eine unbegrenzte Steuersubvention und nicht im Bundehaushalt budgetiert.

Zielgruppe Zielgruppe

Gewerbliche Unternehmen aller Art mit Sitz in Deutschland unabhängig von der konkreten Steuerlast.

Projektart Projektart

F&E-Projekte, Grundlagenforschung, industrielle Forschung, experimentelle Entwicklung (Prototypen- und Pilotanalgenbau, Produktentwicklung), TRL 1-8.

Förderfähige Kosten Förderfähige Kosten

Förderfähige Kosten sind Arbeitgeberbruttolöhne, Auftragsforschungen im EWR und Abschreibungen auf bewegliche Güter des Anlagevermögens.

Förderquote Förderquote

KMU erhalten 35 % und alle anderen Unternehmen 25 % der förderfähigen Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 10 Mio. Euro pro Jahr.

FZul-Maximum FZul-Maximum

KMU können maximal 3,5 Mio. Euro pro Jahr erhalten, alle anderen Unternehmen 2,5 Mio. Euro.

Deadline Beantragung Deadline Beantragung

Keine Frist für die Beantragung einer Bescheinigung, aber eine 4-Jahres-Frist für die Anerkennung durch das Finanzamt.

Fördermittelart Fördermittelart

Die FZul ist für Kapitalgesellschaften über die Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) geregelt und nicht De-minimis-relevant.

Veröffentlichung Veröffentlichung

FZul-Vorhaben müssen nicht vermarktet werden oder überhaupt erfolgreich sein. Ergebnisse unterliegen keiner Veröffentlichungspflicht.

Förderschwerpunkte

Theoretische oder experimentelle Arbeiten mit dem Ziel, neues Wissen zu gewinnen, ohne konkrete Anwendung oder Nutzung im Auge zu haben. Die Forschungszulage ist komplett thematisch und technologisch offen. Im Gegensatz zu anderen Fördermitteln müssen Ergebnisse nicht vermarktet werden und es gibt keine Fördermittelaufrufe, denen gefolgt werden muss.

Gezielte Forschungstätigkeiten, die auf die Entwicklung neuer Produkte, Prozesse oder Dienstleistungen abzielen, jedoch noch nicht für den Markt bereit sind.

Maßnahmen, die darauf abzielen, neue oder verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln. Diese Entwicklungsprojekte sind oft näher an der Markteinführung.

Ist Ihr Vorhaben förderfähig?

Eine fundierte Analyse der Förderfähigkeit Ihres F&E-Projekts steht am Anfang des gesamten Prozesses in Zusammenarbeit mit PNO Innovation. Die Förderfähigkeit macht sich an strikten inhaltlichen und formalen Kriterien fest:

  • Inhaltlich: Wenn Ihr Projekt die FRASCATI-Kriterien erfüllt, also vor allem neuartig bzgl. des Projektziels ist, bei der Umsetzung der Stand der Technik oder der Forschung erweitert wird und die Durchführung von technischen oder fachlichen Risiken begleitet wird.
  • Formal: Projektstart ab 2020, eindeutig geregelte & Kostenträgerschaft (im Konzernverbund oder gegenüber Externen) & keine weitere Förderung von FZul-förderfähigen Kosten.

400+
Vorhaben eingereicht

92%
Erfolgsquote Bescheinigungen

0%
ungeplante Kürzungen bei Steuer-Audits

Möchten Sie einen Antrag auf Forschungszulage stellen?

Wir unterstützen Unternehmen bei der Forschungszulage, indem wir Projekte auf Förderfähigkeit prüfen und die gesamte Antragsstellung übernehmen. Sie sorgen für eine detaillierte und rechtssichere Dokumentation, die den Anforderungen des Finanzamtes entspricht. Dies hilft Unternehmen, die Zulage effizient und risikofrei zu beantragen und abzurufen.

Unser Beratungsteam unterstützt Sie gerne

Möchten Sie von der Forschungszulage profitieren und Ihre Innovationsprojekte fördern lassen?

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