Die Forschungszulage (FZul) ist eine steuerliche Förderung für Forschung und Entwicklung (F&E), die Unternehmen in Deutschland zu mehr Investitionen in innovative Projekte anregen soll. Ziel der Forschungszulage ist es, F&E-Tätigkeiten zu belohnen und die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen im Vergleich zu anderen EU-Ländern mit ähnlichen Steueranreizen zu stärken.
Die gesetzliche Grundlage bildet das Forschungszulagengesetz (FZulG), das seit dem 1. Januar 2020 in Kraft ist. Fördermittelgeber ist faktisch das Bundesministerium der Finanzen (BMF), wobei die Förderung über Steuerausfälle erfolgt. Damit bietet die Forschungszulage einen planbaren und unbürokratischen Anreiz, um Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten in Deutschland zu fördern.
So können Unternehmen die Forschungszulage beantragen:
Der Prozess, um die Forschungszulage zu beantragen, besteht aus zwei vollständig digitalisierten Phasen:
Wie die steuerliche Förderung funktioniert:
Praktisch handelt es sich bei der Forschungszulage um einen steuerlichen Verrechnungsbetrag, der auf die festgesetzte Körperschaftsteuer (bzw. Einkommensteuer) angerechnet wird. Dabei spielt es keine Rolle, ob und für welches Jahr tatsächlich Körperschaftsteuer anfällt – die Forschungszulage kann unabhängig davon geltend gemacht werden.
Theoretische oder experimentelle Arbeiten mit dem Ziel, neues Wissen zu gewinnen, ohne konkrete Anwendung oder Nutzung im Auge zu haben. Die Forschungszulage ist komplett thematisch und technologisch offen. Im Gegensatz zu anderen Fördermitteln müssen Ergebnisse nicht vermarktet werden und es gibt keine Fördermittelaufrufe, denen gefolgt werden muss.
Gezielte Forschungstätigkeiten, die auf die Entwicklung neuer Produkte, Prozesse oder Dienstleistungen abzielen, jedoch noch nicht für den Markt bereit sind.
Maßnahmen, die darauf abzielen, neue oder verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln. Diese Entwicklungsprojekte sind näher an der Markteinführung.
Eine fundierte Analyse der Förderfähigkeit Ihres F&E-Projekts steht am Anfang des gesamten Prozesses in Zusammenarbeit mit PNO Innovation. Die Förderfähigkeit macht sich an strikten inhaltlichen und formalen Kriterien fest:
Wir unterstützen Ihr Unternehmen bei der Forschungszulage, indem wir Projekte auf Förderfähigkeit prüfen und die Antragsstellung übernehmen. Wir helfen Ihnen zudem bei der detaillierten und rechtssicheren Dokumentation. Dies hilft Ihren Unternehmen die Fzul effizient und risikofrei zu beantragen und abzurufen.
Inhaltliche Prüfung anhand der FRASCATI-Kriterien mit Schwerpunkt Neuartigkeit, Abgrenzung zum Stand der Technik & des Wissens, sowie der herausfordernden Umsetzung.
Wir erstellen für Sie Anträge nach §6 FZulG und beantworten Nachforderungen der BSFZ, damit Sie einen rechtlichen Anspruch auf die Forschungszulage erhalten. Wir zeigen Ihnen wie man das Webportal nutzt und übernehmen die Verantwortung, die Sie bereit sind abzugeben.
Wir stellen Ihnen alle Templates für einen effizienten Abruf der FZul über §5 FZulG zur Verfügung und beraten Sie hinsichtlich aller Fallstricke im Prozess. Vorhandene Dokumentation wird auf Revisionssicherheit geprüft. Große Verbundunternehmen profitieren von unserem koordinierten Ansatz.
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