Forschungs­zulage

Ab 2026 steigt die jährliche Forschungszulage auf bis zu 3 Mio. Euro für große Unternehmen und 4,2 Mio. Euro für KMU.

Die Forschungszulage (FZul) ist eine steuerliche Förderung für Forschung und Entwicklung (F&E), die Unternehmen in Deutschland zu mehr Investitionen in innovative Projekte anregen soll. Ziel der Forschungszulage ist es, F&E-Tätigkeiten zu belohnen und die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen im Vergleich zu anderen EU-Ländern mit ähnlichen Steueranreizen zu stärken.

Die gesetzliche Grundlage bildet das Forschungszulagengesetz (FZulG), das seit dem 1. Januar 2020 in Kraft ist. Fördermittelgeber ist faktisch das Bundesministerium der Finanzen (BMF), wobei die Förderung über Steuerausfälle erfolgt. Damit bietet die Forschungszulage einen planbaren und unbürokratischen Anreiz, um Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten in Deutschland zu fördern.

So können Unternehmen die Forschungszulage beantragen:

Der Prozess, um die Forschungszulage zu beantragen, besteht aus zwei vollständig digitalisierten Phasen:

  1. Antrag auf Bescheinigung bei der BSFZ (Bescheinigungsstelle Forschungszulage):
    Für jedes F&E-Vorhaben (Projekt) muss eine Bescheinigung beantragt werden. Die BSFZ prüft, ob das Projekt die Kriterien für Forschung und Entwicklung erfüllt, und stellt bei positiver Bewertung eine Bescheinigung aus.
  2. Abruf der Forschungszulage beim Finanzamt: Nach Erhalt der positiven Bescheinigung kann die Forschungszulage rückwirkend je Wirtschaftsjahr beim Finanzamt beantragt werden. Hier erfolgt die steuerliche Anrechnung der Förderung.

Wie die steuerliche Förderung funktioniert:

Praktisch handelt es sich bei der Forschungszulage um einen steuerlichen Verrechnungsbetrag, der auf die festgesetzte Körperschaftsteuer (bzw. Einkommensteuer) angerechnet wird. Dabei spielt es keine Rolle, ob und für welches Jahr tatsächlich Körperschaftsteuer anfällt – die Forschungszulage kann unabhängig davon geltend gemacht werden.

Forschungszulage im Überblick

Gesamtbudget Gesamtbudget

Die Forschungszulage ist eine unbegrenzte Steuersubvention und nicht im Bundehaushalt budgetiert.

Zielgruppe Zielgruppe

Gewerbliche Unternehmen aller Art mit Sitz in Deutschland unabhängig von der konkreten Steuerlast.

Projektart Projektart

F&E-Projekte, Grundlagenforschung, industrielle Forschung, experimentelle Entwicklung (Prototypen- und Pilotanalgenbau, Produktentwicklung), TRL 1-8.

Förderfähige Kosten Förderfähige Kosten

Förderfähige Kosten sind Arbeitgeberbruttolöhne, Auftragsforschungen im EWR und Abschreibungen auf bewegliche Güter des Anlagevermögens. Zusätzlich wird ab 2026 eine Gemeinkostenpauschale von 20 % auf die förderfähigen Kosten eingeführt.

Förderquote Förderquote

KMU erhalten 35 % und alle anderen Unternehmen 25 % der förderfähigen Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 10 Mio. Euro pro Jahr. Ab 2026 steigt der Höchstbetrag auf 12 Mio. Euro pro Wirtschaftsjahr.

FZul-Maximum FZul-Maximum

KMU können maximal 3,5 Mio. Euro pro Jahr erhalten, alle anderen Unternehmen 2,5 Mio. Euro. Ab 2026 steigt der Betrag auf 4,2 Mio. Euro für KMU und 3 Mio. Euro für alle anderen Unternehmen an.

Deadline Beantragung Deadline Beantragung

Keine Frist für die Beantragung einer Bescheinigung, aber eine 4-Jahres-Frist für die Anerkennung durch das Finanzamt – für 2021 also bis Ende 2025.

Fördermittelart Fördermittelart

Die FZul ist für Kapitalgesellschaften über die Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) geregelt und nicht De-minimis-relevant. Es handelt sich um eine Steuergutschrift in Form einer nachträglichen Erstattung.

Veröffentlichung Veröffentlichung

FZul-Vorhaben müssen nicht vermarktet werden oder überhaupt erfolgreich sein. Ergebnisse unterliegen keiner Veröffentlichungspflicht.

Förderschwerpunkte

Theoretische oder experimentelle Arbeiten mit dem Ziel, neues Wissen zu gewinnen, ohne konkrete Anwendung oder Nutzung im Auge zu haben. Die Forschungszulage ist komplett thematisch und technologisch offen. Im Gegensatz zu anderen Fördermitteln müssen Ergebnisse nicht vermarktet werden und es gibt keine Fördermittelaufrufe, denen gefolgt werden muss.

Gezielte Forschungstätigkeiten, die auf die Entwicklung neuer Produkte, Prozesse oder Dienstleistungen abzielen, jedoch noch nicht für den Markt bereit sind.

Maßnahmen, die darauf abzielen, neue oder verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln. Diese Entwicklungsprojekte sind näher an der Markteinführung.

Ist Ihr Vorhaben förderfähig?

Eine fundierte Analyse der Förderfähigkeit Ihres F&E-Projekts steht am Anfang des gesamten Prozesses in Zusammenarbeit mit PNO Innovation. Die Förderfähigkeit macht sich an strikten inhaltlichen und formalen Kriterien fest:

  • Inhaltlich: Wenn Ihr Projekt die FRASCATI-Kriterien erfüllt, also vor allem neuartig bzgl. des Projektziels ist, bei der Umsetzung der Stand der Technik oder der Forschung erweitert wird und die Durchführung von technischen oder fachlichen Risiken begleitet wird.
  • Formal: Projektstart ab 2020, eindeutig geregelte & Kostenträgerschaft (im Konzernverbund oder gegenüber Externen) & keine weitere Förderung von FZul-förderfähigen Kosten.

400+
Vorhaben eingereicht

92%
Erfolgsquote Bescheinigungen

0%
ungeplante Kürzungen bei Steuer-Audits

Möchten Sie einen Antrag auf Forschungszulage stellen?

Wir unterstützen Ihr Unternehmen bei der Forschungszulage, indem wir Projekte auf Förderfähigkeit prüfen und die Antragsstellung übernehmen. Wir helfen Ihnen zudem bei der detaillierten und rechtssicheren Dokumentation. Dies hilft Ihren Unternehmen die Fzul effizient und risikofrei zu beantragen und abzurufen.

Förderfähigkeitsanalyse >

Inhaltliche Prüfung anhand der FRASCATI-Kriterien mit Schwerpunkt Neuartigkeit, Abgrenzung zum Stand der Technik & des Wissens, sowie der herausfordernden Umsetzung.

Antragsstellung >

Wir erstellen für Sie Anträge nach §6 FZulG und beantworten Nachforderungen der BSFZ, damit Sie einen rechtlichen Anspruch auf die Forschungszulage erhalten. Wir zeigen Ihnen wie man das Webportal nutzt und übernehmen die Verantwortung, die Sie bereit sind abzugeben.

Abruf Forschungszulage >

Wir stellen Ihnen alle Templates für einen effizienten Abruf der FZul über §5 FZulG zur Verfügung und beraten Sie hinsichtlich aller Fallstricke im Prozess. Vorhandene Dokumentation wird auf Revisionssicherheit geprüft. Große Verbundunternehmen profitieren von unserem koordinierten Ansatz.

Unser Beratungsteam unterstützt Sie gerne

Möchten Sie von der Forschungszulage profitieren und Ihre Innovationsprojekte fördern lassen?

Kontaktieren Sie uns noch heute über das Formular oder wählen Sie unsere Hotline: (0211) 650 400 20.

    *Pflichtfelder

    This site is protected by reCAPTCHA and the Google Privacy Policy and Terms of Service apply.