Europäischer Innovationsrat (EIC)

Identifizierung und Unterstützung bahnbrechender Technologien und weltverändernder Innovationen 

Der Europäische Innovationsrat (EIC) zielt darauf ab, bahnbrechende Technologien und weltverändernde Innovationen mit Potenzial zu identifizieren und zu unterstützen, international zu skalieren und Marktführer zu werden. EIC ist in drei Hauptförderprogramme organisiert: Pathfinder, Transition und Accelerator. 

Alle Förderprogramme bieten ‚offene‘ Finanzierung, die Technologien und Innovationen in jedem Bereich ohne vordefinierte Prioritätsbereiche unterstützen kann. Im Falle von Pathfinder und Accelerator wird diese offene Finanzierung durch eine Reihe von „Challenges“ ergänzt, die sich auf spezifische Technologien und Innovationen von strategischem Interesse für die Europäische Kommission konzentrieren, einschließlich Unterstützung von Initiativen wie Net Zero Industry und Critical Raw Materials. 

EIC im Überblick

Zielgruppe Zielgruppe

Organisationen (hauptsächlich KMU) mit geografischem Ursprung in einem der EU-Mitgliedstaaten oder assoziierten Länder

Art der Finanzierung Art der Finanzierung

Öffentliche Finanzierung

Gesamtbudget Gesamtbudget

10,1 Milliarden Euro für den Zeitraum 2021-2027

Förderprogramme des Europäischen Innovationsrates

Der EIC hat drei Hauptförderprogramme:

Unterstützt die Frühphasenentwicklung zukünftiger Technologien (zum Beispiel verschiedene Aktivitäten mit niedrigen Technologiereifelevel, TRL1-4), basierend auf risikoreicher/wertvoller Wissenschaft zu Technologie-Durchbruch-Forschung (einschließlich ‚Deep-Tech‘). Die Finanzierung beträgt 100% der Projektkosten bis zu einem Maximum von 3 Millionen Euro oder 4 Millionen Euro, abhängig von der Art des Projekts, und ist für die Demonstration des Funktionsprinzips („Proof of Concept“) und die Validierung der wissenschaftlichen Grundlage der bahnbrechenden Technologie (Technologiereifelevel 1-4) vorgesehen.

Unterstützt die Umwandlung von Forschungsergebnissen in Innovationsmöglichkeiten sowohl technologisch als auch geschäftlich. Vorschläge müssen auf Projekten basieren, die zuvor EU-Finanzierung erhalten haben. Die Finanzierung beträgt 100% der Projektkosten bis zu einem Maximum von 2,5 Millionen Euro für die Validierung und Demonstration der Technologie in anwendungsrelevanten Umgebungen und die Entwicklung der Marktreife.

Unterstützt Unternehmen beim Hochskalieren von Innovationen mit hoher Auswirkung, die das Potenzial haben, neue Märkte zu schaffen oder bestehende zu verändern. Je nach Stand Ihrer Innovation können Sie sich für verschiedene Finanzierungsformen bewerben:

  • Nur Zuschuss: Wenn die Aktivität hauptsächlich eine technologische Innovation betrifft, ist ein Technologiereifegrad (TRL) von 6-8 erforderlich. Projekte erhalten zwischen 0,5 und 2,5 Millionen Euro an Fördermitteln.
  • ‘blended finance’: Zusätzlich zum Zuschuss besteht die Möglichkeit einer optionalen Eigenkapitalbeteiligung. Der Zuschuss finanziert Aktivitäten von TRL 6-8. Aktivitäten über TRL 8 sind nur für Blended Finance berechtigt. Die maximale Eigenkapitalbeteiligung beträgt 15 Millionen Euro.

Ist Ihr Projekt förderfähig?

Um für EIC förderfähig zu sein, gelten mindestens die folgenden Bedingungen: 

  • Pathfinder: Die Teilnahme ist in allgemeinen Konsortien von mindestens drei verschiedenen unabhängigen Rechtsträgern (z.B. Forschungsorganisationen, Universitäten, KMU, Industrie) möglich, die in mindestens drei verschiedenen förderfähigen Ländern gegründet sind, wobei mindestens einer von ihnen in einem Mitgliedstaat ansässig sein muss.
  • Transition: Die Teilnahme ist als Einzelbewerber (KMU, Spin-offs, Start-ups, Forschungsorganisationen, Universitäten) oder kleine Konsortien von zwei bis fünf Partnern möglich. Es gibt verschiedene Modalitäten für die Beantragung eines Zuschusses:
    • Als einzelner Rechtsträger: Sie müssen in einem Mitgliedstaat oder einem assoziierten Land gegründet sein (‚Ein-Begünstigter‘) 
    • Als kleines Konsortium von zwei unabhängigen Rechtsträgern aus zwei verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern 
    • Als Konsortium von mindestens drei und höchstens fünf unabhängigen Rechtsträgern (‚Multi-Begünstigter‘), das mindestens einen Rechtsträger umfassen muss, der in einem Mitgliedstaat gegründet ist, und mindestens zwei weitere unabhängige Rechtsträger, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern gegründet sind. 
  • Accelerator: Bewerber können Einzel-Start-ups, KMU (einschließlich Spin-outs), Einzelpersonen (die ein Start-up/KMU gründen möchten) sein. ‚Small Mid-Caps‘ (bis zu 500 Mitarbeiter) können sich für schnelle Skalierungszwecke (z.B. Technologiereifegrad 9) und nur für die Investitionskomponente bewerben. Sie müssen innerhalb eines Mitgliedstaates oder eines assoziierten Landes gegründet sein.

35+
KMU jährlich bei der Beantragung von EIC-Fördermitteln unterstützt

+50
Innovationsgeschäftspläne entwickelt

Wie helfen wir Ihnen bei Ihrer Bewerbung für den Europäischen Innovationsrat?

Unsere Experten können Ihr Projekt mit Ihnen besprechen und Ihnen helfen, Ihre Innovation (weiter) zu gestalten. Und selbstverständlich stehen wir Ihnen zur Verfügung, wenn es darum geht, einen vielversprechenden Antrag für das EIC-Förderprogramm zu erstellen. 

Einige unserer EIC-Finanzierungsexperten

Starten Sie Ihre Bewerbung für den Europäischen Innovationsrat

Lassen Sie uns Ihnen durch das komplexe EIC-Bewerbungsverfahren helfen. Bitte füllen Sie das untenstehende Formular aus, damit wir Sie bei der Einrichtung Ihrer Bewerbung effizient unterstützen können. 

    *Pflichtfelder 

    This site is protected by reCAPTCHA and the Google Privacy Policy and Terms of Service apply.