Das 8. Energieforschungsprogramm

Möchten Sie mit innovativer Technologie zur Energiewende beitragen? Dann bietet das 8. Energieforschungsprogramm attraktive Zuschüsse für angewandte Forschung.

Schon seit fast 50 Jahren unterstützt die Bundesregierung Forschung und Entwicklung zu Energietechnologien. Das erste Energieforschungsprogramm startete 1977 und seit April 2024 läuft das 8. Programm. Die Förderung zielt darauf ab, dass Ergebnisse von Forschung und Entwicklung möglichst schnell den Weg in die praktische Anwendung finden. Das soll durch die enge Zusammenarbeit von Industrie, Wissenschaft und Anwendern gelingen.

Energieforschungsprogramm im Überblick

Gesamtbudget Gesamtbudget

2025: 482 Millionen Euro

Zielgruppe Zielgruppe

Unternehmen jeglicher Größe, Hochschulen und Universitäten, Forschungszentren

Projektart Projektart

Einzelvorhaben und Verbundprojekte, Reallabore, Mikroprojekte, TRL 3-9, Pilot- und Demonstrationsvorhaben

Fünf Forschungsmissionen

Entwicklung eines effizienten und widerstandsfähigen Energiesystems mit Fokus auf erneuerbare Energien, Sektorkopplung und Digitalisierung.

Förderung klimaneutraler Lösungen für die Wärme- und Kälteversorgung, insbesondere durch den Einsatz erneuerbarer Energien und Abwärme.

Ausbau erneuerbarer Energien für eine zuverlässige, klimaneutrale Stromversorgung, unterstützt durch flexible Netze und Speichertechnologien.

Entwicklung einer nachhaltigen Wasserstoffwirtschaft zur Dekarbonisierung von Industrien und als Speicher für erneuerbare Energien.

Förderung des schnellen Transfers von Forschungsergebnissen in die Praxis und Unterstützung der Fachkräfteentwicklung.

Ist Ihr Vorhaben förderfähig?

Bevorzugt werden neue technologische oder methodische Lösungen, die einen signifikanten Beitrag zur Energiewende erwarten lassen. Projekte müssen einen klaren Bezug zur Praxisanwendung haben, z. B. die Entwicklung oder Erprobung neuer Technologien. Besonders erwünscht sind Verbundprojekte zwischen Industrie, Wissenschaft und anderen Akteuren. Es werden ausschließlich nicht-nukleare Technologien von der anwendungsnahen Forschung bis zur Markteinführung adressiert. Anträge müssen sich auf einen der festgelegten Förderschwerpunkte beziehen, wie zum Beispiel die Transformation von Energiesystemen, Sektorkopplung oder die Nutzung erneuerbarer Energien.

Möchten Sie Förderung aus dem 8. Energieforschungsprogramm beziehen?

Unsere Berater unterstützen Sie gerne bei Ihrem Antrag. Dank unserer Expertise und Erfahrung können wir eine erste Einschätzung zur Übereinstimmung mit der Richtlinie geben. Bei Bedarf helfen wir auch bei der Weiterentwicklung Ihres Projekts oder schlagen alternative Fördermöglichkeiten vor. Bei einer positiven Einschätzung begleiten wir Sie durch die Antragsphase.

Unser Beratungsteam unterstützt Sie gerne

Sie wollen Förderung für Ihren Beitrag zur Energiewende erhalten?

Dann sprechen Sie uns jetzt an! Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung.

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