Nachdem die Förderung über die Kommunalrichtlinie (KRL) der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz im vergangenen Jahr überarbeitet wurde, können seit dem 1. Februar Anträge nach der neuen Richtlinie eingereicht werden.
Die Kommunalrichtlinie (KRL) ist ein seit 2008 bestehendes Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Dieses Programm unterstützt Kommunen sowie kommunale Akteure bei der nachhaltigen Reduktion ihrer Treibhausgasemissionen. Die geplanten Maßnahmen dienen nicht nur dem Klimaschutz, sondern tragen auch zur Verbesserung der Lebensqualität vor Ort bei, senken die Energiekosten und fördern die regionale Wertschöpfung.
Strategische Klimaschutzmaßnahmen:
Investive Klimaschutzmaßnahmen:
Antragsberechtigt sind Kommunen, Betriebe und Einrichtungen mit mindestens 25 % kommunaler Beteiligung, Zweckverbände, gemeinnützige, mildtätige und religionsgemeinschaftliche Einrichtungen in den Bereichen Bildung, Jugendhilfe, Gesundheit, Kultur, Pflege und soziale Hilfe. Auch gemeinnützige Vereine und Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus sowie deren Stiftungen können Fördermittel beantragen. Zudem gelten für einzelne Förderschwerpunkte spezifische Antragsberechtigungen.
Die Förderquoten im Rahmen der Kommunalrichtlinie variieren je nach Maßnahme und Antragsberechtigung. Finanzschwache Kommunen sowie Antragsteller aus Braunkohlerevieren gemäß § 2 Strukturstärkungsgesetz profitieren von erhöhten Förderquoten.
Eine detaillierte Übersicht der Förderquoten für verschiedene Maßnahmen finden Sie in der Förderrichtlinie.
Weitere Informationen, einschließlich detaillierter Förderbedingungen und Antragsverfahren, finden Sie auf der offiziellen Webseite der Nationalen Klimaschutzinitiative.
Sie möchten einen Antrag auf Förderung bei der Nationalen Klimaschutzinitiative stellen? Dann sprechen Sie uns an. Wir erarbeiten einen aussichtsreichen Förderantrag für Sie: Kontaktformular
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